KNUT MELLENTHIN

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"Obamacare" überlebt Verfassungsurteil

US-Abgeordnetenhaus wirft Justizminister Holder Missachtung des Kongresses vor.

Die von Präsident Barack Obama auf den Weg gebrachte Gesundheitsreform hat vor dem Obersten Gerichtshof der USA bestanden. Mit der denkbar knappen Mehrheit von 5 zu 4 wiesen die Richter am Donnerstag mehrere Klagen ab, die die Verfassungsmäßigkeit des Patient Protection and Affordable Care Acts (PPACA) - meist mit dem von den Rechten geprägten Kürzel „Obamacare“ bezeichnet - angezweifelt hatten. Unter den Klägern waren 26 der 50 Bundesstaaten der USA. Ausschlaggebend für das Urteil war die Stimme des erzkonservativen, noch von George W. Bush eingesetzten Obersten Richters John G. Roberts.

Das Gesetz war am 23. März 2010 mit der Unterschrift Obamas in Kraft getreten. Zuvor hatte es zwar im Senat eine solide Mehrheit (60:39) erhalten, aber das Abgeordnetenhaus mit 219 gegen 212 Stimmen nur knapp passiert. 34 Demokraten hatten sich der Opposition angeschlossen. Der PPACA schreibt vor, dass ab 2014 alle US-Amerikaner eine Gesundheitsversicherung abschließen müssen. Anderenfalls droht ihnen eine Geldstrafe.

Die Republikaner bekämpfen die Reform als „Tod der Freiheit“ und mittelstandsfeindlich. Der republikanische Präsidentschaftskandidat Mitt Romney kündigte am Donnerstag an, er werde im Fall seiner Wahl gleich am ersten Amtstag Schritte zur Aufhebung des Gesetzes einleiten. Kritiker werfen ihm allerdings Unglaubwürdigkeit vor, da er in seiner Zeit als Gouverneur von Massachusetts (2003-2007) eine ähnliche Reform eingeführt habe. Umfragen zeigen, dass eine knappe Mehrheit der US-Amerikaner „Obamacare“ ablehnt, allerdings stark abhängig von der politischen Orientierung: Zwei Drittel der Republikaner-Wähler, aber nur ein Zehntel der Demokraten-Anhänger sind gegen die Gesundheitsreform.

In seiner Urteilsbegründung lehnte Roberts es ab, die Verfassungsmäßigkeit des PPACA aus dem Recht des Kongresses zur „Regulierung des Handels“ herzuleiten. Der Gesetzgeber dürfe die Bürger nicht zum Abschluss einer Gesundheitsversicherung verpflichten, sagte der Oberste Richter. Er habe aber sehr wohl das Recht, Bürger, die diese Versicherung nicht abschließen, mit einer Sondersteuer zu belegen. Das ist politisch ungünstig für Obama, weil er immer wieder betont hat, bei dieser Abgabe handele es sich nicht um eine Steuererhöhung.

Roberts Urteil lehnt außerdem Obamas Absicht ab, Bundesstaaten, die sich der Reform nicht anschließen, durch die Streichung von Finanzmitteln zu bestrafen. In der Praxis bedeutet das vermutlich, dass die Subventionierung von Armen, Arbeitsunfähigen und anderen Menschen, die sich eine Gesundheitsversicherung nicht leisten können, zumindest teilweise von der Bundeskasse getragen werden muss.

Ebenfalls am Donnerstag beschloss das Abgeordnetenhaus, Justizminister Eric Holder wegen Missachtung des Kongresses anzuklagen, da er die Herausgabe bestimmter Aufzeichnungen zur Waffenschmuggel-Affäre „Fast and Furious“ verweigert. Obama hatte in der vorigen Woche vom „Executive Privilege“ des Präsidenten Gebrauch gemacht. Praktisch bedeutet das, dass er die Zurückhaltung der Akten „im nationalen Interesse“ für notwendig erklärt.

Die Entscheidung des Abgeordnetenhauses gegen Holder erfolgte mit 255 gegen 67 Stimmen. Dem Haus gehören 435 stimmberechtigte Abgeordnete an. Rund hundert Demokraten verließen aus Protest gegen das „wahlpolitische Theater“ das Haus während der Abstimmung. 17 Demokraten, Kostgänger der mächtigen Schusswaffen-Lobby National Rifle Association, stimmten mit den Republikanern. Die NRA behauptet, der Zweck der Operation „Fast and Furious“ habe darin bestanden, den Waffenbesitz in den USA zu entliberalisieren.

Die Erklärung des Abgeordnetenhauses, Holder habe sich der Missachtung des Kongresses schuldig gemacht, „verpflichtet“ den für Washington zuständigen Staatsanwalt Ronald C. Machen, ein Strafverfahren gegen den Justizminister, der zugleich sein oberster Dienstherr ist, einzuleiten. Unter Juristen ist jedoch umstritten, ob diese „Pflicht“ wirklich obligatorisch ist, da der Kongress gegenüber der Justiz nicht weisungsberechtigt ist.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 30. Juni 2012