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Manchmal ganz schön riskant: Russisch-ukrainische Machtkämpfe
Ein lokales Ereignis mit wahrscheinlich weitreichenden Folgen: Im Januar wählte die Bevölkerung der Halbinsel Krim sich einen Präsidenten. Sieger in der Stichwahl wurde Jurij Meschkow mit 72,9 Prozent. Für seinen Gegenkandidaten Nikolai Bagrow, früher KP-Chef und jetzt amtierender Präsident des Obersten Sowjet der Krim, stimmten 23,3 Prozent der WählerInnen. Das Endergebnis war schon nach dem ersten Wahlgang klar, zu dem sechs Kandidaten angetreten waren: Meschkow war dabei auf knapp 40 Prozent gekommen, Bagrow nur auf 17,5.
Unter denen, die sich zur Wahl gestellt hatten, ist Bagrow der einzige, der für den Verbleib der Krim bei der Ukraine eintritt. Unter seinen Gegnern repräsentiert Wahlsieger Meschkow eine vergleichsweise gemäßigte Richtung: Während andere Bewerber, darunter ein von der rechtsextremen Partei Schirinowskis unterstützter, den sofortigen Anschluß der Krim an Rußland forderten, befürwortet Meschkow eine Politik der kleineren Schritte. Das schließt die Suche nach Verständigungsmöglichkeiten mit der ukrainischen Regierung in Kiew ein, beinhaltet aber letzten Endes auch nicht sehr viel Verhandlungsspielraum unterhalb der Lostrennung von der Ukraine.
Von den 2,5 Millionen Einwohnern der Krim zählen sich 1,6 Mio., also rund zwei Drittel, zur russischen Nationalität. 500.000 sind Ukrainer, 200.000 Krimtataren, der Rest verteilt sich auf eine Vielzahl kleiner Volksgruppen. Etwa 80 Prozent der Bevölkerung haben bei der letzten Volkszählung Russisch als ihre Sprache angegeben.
Nikitas Geschenk
Daß die Krim trotz dieser relativ eindeutigen ethnischen Situation Teil der Ukraine wurde, ist wesentlich der Laune eines Politikers ukrainischer Abstammung zu verdanken: Nikita Chruschtschow veranlaßte 1954 per Dekret die Schenkung des bis dahin zu Rußland gehörenden Territoriums, das zwischen 1921 und 1944 den Status einer Autonomen Republik innerhalb der Russischen Föderation gehabt hatte. Gedacht war das Präsent von der Größe Belgiens als kleine Aufmerksamkeit anläßlich der 300. Wiederkehr jenes Ereignisses im Jahre 1654, das je nach Standpunkt als Datum der Wiedervereinigung der Ukraine mit Rußland oder als Beginn der russischen Versklavung interpretiert wird: Damals hatten sich ukrainische Kosaken nach einem Aufstand der Oberherrschaft des Zaren in Moskau unterstellt.
Ganz ohne materielle Basis war die Übergabe der Krim an die Ukraine 1954 allerdings nicht: Die Halbinsel ist von ukrainischem Territorium umgeben und auf dem Landweg nur von hier aus zugänglich. Auch wirtschaftlich ist die Krim daher eng mit der Ukraine verbunden: "Die Krim bezieht 85 Prozent der auf der Halbinsel verbrauchten Energie, 80 Prozent des Wassers, alles Gas, sämtliche Ölprodukte, alle Kohle, fast alle Metalle, 85 Prozent der Industrieprodukte und einen Großteil der Nahrungsmittel (..) aus der oder durch die Ukraine." (NZZ, 3.6.92)
Solange die Sowjetunion bestand, warf die rechtliche Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine keine wichtigen Probleme auf. Als Stützpunktgebiet der Schwarzmeer-Flotte und Urlaubszone führte die Halbinsel ein Eigenleben, das sie enger mit Rußland verband. Der Spielraum für Sonderwege der Sowjetrepubliken war ohnehin gering, und die russische Dominanz in den zentralen Gremien der Union nahm unter Breschnew eher zu statt ab.
Als sich im Sommer 1991 die Auflösung der UdSSR abzeichnete, wurden die historisch entstandenen, unter rein ethnischen Gesichtspunkten vielfach fragwürdigen, inneren Grenzen der Union zum Reizthema. Rußlands Präsident Jelzin drohte im August 1991, bei einem Austritt von Sowjetrepubliken aus dem Unionsverband müßten selbstverständlich auch deren Grenzen "überprüft" werden. Das war gerade die Zeit, als die Belgrader Regierung mit einer fast identischen Argumentation die jugoslawische Armee Krieg in Kroatien führen ließ. Entsprechend aufgeregt waren die Reaktionen auf Jelzins Drohung.
Angesprochen fühlten sich in erster Linie die Ukraine und Kasachstan. Beide Republiken haben einen recht hohen Anteil an russischer Bevölkerung: 20 und 38 Prozent (Stand 1989). Was jedoch noch mehr ins Gewicht fällt: In einigen an Rußland grenzenden Landesteilen beider Republiken bilden Russen und Russischsprachige die Bevölkerungsmehrheit. Das gilt, neben der Krim, auch für die Ostukraine mit ihren erheblichen Rohstoffvorkommen und Industriegebieten.
Formal wurde der von Jelzin provozierte Streit damals gleich wieder beigelegt: Rußland schloß mit der Ukraine und Kasachstan Verträge ab, die in unzweifelhafter Form die gegenseitige Achtung der bestehenden Grenzen festschreiben. In der Praxis jedoch griff das russische Parlament das Reizthema bald wieder auf, indem es im Januar 1992 die Kollegen in Kiew per Resolution aufforderte, sich mit der "Krim-Frage" zu befassen. An Interpretationshilfe für diese Aufforderung ließ man es auch nicht fehlen: Nach dem Ende der UdSSR seien wieder die inneren Grenzen von 1922 maßgeblich. Kurz gesagt: die Krim sei nun von Rechts wegen wieder Teil Rußlands.
Im Mai 1992 beschloß das Parlament der Krim die Ausrufung der Unabhängigkeit; die Bevölkerung sollte darüber am 2. August in einem Referendum entscheiden. Die Regierung in Kiew legte heftigen Protest ein, erklärte die Resolution für illegal und verbot die Durchführung der Volksabstimmung. Der Oberste Sowjet der Krim gab innerhalb weniger Tage nach und "verschob" das Referendum "auf unbestimmte Zeit": Wohl weniger aus Angst vor den zweifelhaften Repressionsmöglichkeiten Kiews, sondern wegen der entschiedenen Opposition der russischen Regierung gegen einen solchen Konfrontationskurs. Außerdem gab es ein Zugeständnis Kiews: Die Krim erhielt im Juni 1992 ein erweitertes Autonomie-Statut, das ihr weitgehende Eigenständigkeit u.a. in der Wirtschaftspolitik, Ökologie und Kulturpolitik garantiert. Den Status einer Autonomen Republik, den sie schon einmal bis 1944 gehabt hatte, hatte die Krim bereits im Januar 1991 nach einer Volksabstimmung zurückerhalten.
Anfang Juli 1993 entfachte das Moskauer Parlament den Konflikt erneut: Nahezu einstimmig wurde eine Resolution verabschiedet, daß Sewastopol auf der Krim, Haupthafen der Schwarzmeer-Flotte, eine "russische Stadt" sei. Sachlich kommt das der Wahrheit zumindest recht nahe: Von den 400.000 Einwohnern der Stadt sind drei Viertel Russen. Als Militärgebiet hatte die Stadt sowieso unter Sonderrecht gestanden und war der Zuständigkeit Kiews weitgehend entzogen gewesen. Es scheint sogar so, als sei Sewastopol bei der Chruschtschowschen Schenkung 1954 explizit ausgenommen worden.
Gegen die Resolution des Moskauer Obersten Sowjet, die in Sewastopol selbst mit Freudenkundgebungen gefeiert wurde, sprach sich jedoch Präsident Jelzin in scharfer Form aus: Das Verhalten des Parlaments sei schändlich, so werde eine Verhandlungslösung blockiert. Selbst der UNO-Sicherheitsrat nahm die Affäre ernst genug, um sich damit zu befassen: Er verurteilte die Moskauer Resolution und bezeichnete sie als ungültig.
Referendum am 27. März
Ganz so einfach wird sich aber die jetzt durch die Präsidentenwahl entstandene Situation vermutlich nicht mehr bereinigen lassen. Wahlsieger Meschkow war von vornherein mit dem Versprechen angetreten, ein Referendum über die Unabhängigkeit der Krim durchführen zu lassen. Wohlverstanden: Es geht, zumindest vorerst, nicht um den Anschluß an Rußland, sondern um einen Status als eigenes Staatssubjekt innerhalb der GUS, als deren dreizehntes Mitglied. Ein Termin ist auch schon gesetzt: Am 27. März, zeitgleich mit der Neuwahl des Parlaments in der Ukraine.
Über das Ergebnis des Referendums kann kein Zweifel bestehen. Wie aber wird es danach weitergehen? Vor allem der Druck, die Krim wirtschaftlich eng an Rußland anzuschließen und als eine der allerersten Maßnahmen den Rubel als Währung einzuführen, wird sehr groß sein. Das hat zunächst einmal kaum etwas mit nationalistischer Aufgeregtheit zu tun, sondern mit der absolut katastrophalen Wirtschafts- und Finanzsituation der Ukraine, die sogar die russischen Zustände noch als kleineres Übel erscheinen läßt.
Auf beiden Seiten wird es wahrscheinlich eine große, aber auch nicht endlos strapazierbare Bereitschaft geben, eine harte Konfrontation um die Loslösung der Krim zu vermeiden oder zumindest erst einmal vor sich her zu schieben: Die Regierung in Kiew dürfte es trotz einiger ultimativer Töne vorziehen, eine schrittweise Sonderentwicklung der Halbinsel zu tolerieren. Auf der anderen Seite wird Meschkow vermutlich Rücksicht auf die mäßigenden Ratschläge Moskaus und auf die weitreichenden internationalen Implikationen dieses Konflikts nehmen, soweit er dafür Spielraum hat. Noch gibt sich Meschkow sicher, daß die Krim niemals "ein heißer Konfliktherd" wird, sondern "eine Brücke der Freundschaft zwischen Rußland und der Ukraine" sein wird.
Jelzin und die russische Regierung kämen in eine sehr schwierige Situation, wenn der Krim-Konflikt soweit eskalieren würde, daß eine parteiliche Stellungnahme oder gar Intervention Moskaus unvermeidlich wird. Aus innenpolitischen Gründen wären sie dann vermutlich zur Unterstützung der russischen Bevölkerungsmehrheit auf der Halbinsel genötigt. Außenpolitisch müßten sie aber möglichst vermeiden, als diejenigen dazustehen, die bestehende Grenzen im Gebiet der früheren Sowjetunion in Frage stellen. Daß das russische Parlament bei einer Zuspitzung der Konfrontation voll auf Seiten der Krim-Russen stehen und zu radikalen Resolutionen neigen dürfte, würde die Sache auch nicht gerade leichter machen.
Wie es auf der Krim weitergeht, setzt wohl auch Zeichen für die künftige Entwicklung in der Ostukraine. Die Republikanische Partei Meschkows ist personell und politisch mit der russischsprachigen Oppositionsbewegung im ostukrainischen Donbass-Kohle- und Industrie-Gebiet verbunden, die ebenfalls eine Loslösung von Kiew anstrebt. Auch in diesem Fall sind wirtschaftliche Gründe mindestens ebenso maßgebend wie das reine Nationalitäten- und Sprachproblem. In der Region leben etwa gleichviel Russen wie Ukrainer, doch betrachten etwa 70 Prozent der Einwohner Russisch als ihre Muttersprache. Sie fordern die Anerkennung als zweite offizielle Landessprache. Darüber wird es in der Ostukraine, ebenfalls zeitgleich mit den Wahlen, ein Referendum geben.
Voraussichtlich werden die Ergebnisse der ukrainischen Parlamentswahl am 27. März bestätigen, daß die Republik politisch in drei sehr unterschiedliche Landesteile zerfällt: Die ukrainischen Nationalisten könnten im Westen (mit dem historischen Zentrum Lwiw, ehemals Lemberg) erfolgreich sein, während die Ostukraine sich als Domäne russischer Nationalisten (einschließlich der nationalistisch gewendeten "Altkommunisten") erweisen wird. Dazwischen vermutlich eine vergleichsweise schwache Mitte mit Kiew als Zentrum, die zwischen den auseinandertreibenden Extremen eine äußerst schwierige Position hat.
Streit um einen Haufen Kriegsschiffe
Der Konflikt um die Zukunft der Krim ist eng verknüpft mit dem Streit um die Aufteilung der Schwarzmeer-Flotte, die hier ihre wichtigsten Stützpunkte hat, zugleich aber auch auf eine weiterreichende Zusammenarbeit mit der Ukraine angewiesen ist, um den Hafen Odessa und andere Basen nutzen zu können; Rußland selbst verfügt über keinen militärisch brauchbaren Schwarzmeer-Hafen. (Außerhalb der Ukraine ist Poti in Georgien der einzige Hafen der SchwarzmeerFlotte.)
Die Sowjetunion hatte vier große Flottenverbände: Im Nordmeer, im Pazifik, in der Ostsee und im Schwarzen Meer. Nur die ersten zwei davon hatten ihre Heimathäfen ausschließlich an den russischen Küsten. Die anderen beiden sind in der Schwierigkeit, daß ihre Stützpunkte nunmehr ganz oder großenteils im Ausland liegen. Im Fall der Ostsee-Flotte erscheint der Verlust der baltischen Häfen vorerst als irreparabel, während die Probleme im Fall des Schwarzen Meeres noch verhandelbar sind.
Die Auflösung der UdSSR zum Jahresende 1991 machte eine Verständigung zwischen den Nachfolge-Republiken über die Aufteilung der sowjetischen Streitkräfte notwendig. Im großen und ganze wurde eine Einigung darüber bereits auf dem dritten GUS-Gipfel in Minsk im Februar 1992 erreicht. Nicht so jedoch u.a. für die Schwarzmeer-Flotte, bestehend aus rund 40 großen Kampfschiffen, über 100 "sonstigen" Kriegsschiffen, rund 140 Schiffen für Nachschub usw., rund 20 U-Booten, einer Marine-Luftwaffe mit Bombern, Hubschrauber-Geschwadern für U-Boot-Bekämpfung und Minensuche, sowie Marine-Infanterie mit Panzerfahrzeugen und Küstenschutz-Einheiten. Die Ukraine beanspruchte erst einmal die Flotte insgesamt für sich selbst, ausgehend wohl von der Logik, daß sie über deren Häfen verfügt. Dieser Anspruch sollte durch vollendete Tatsachen abgesichert werden, indem man die Besatzungen nötigte, sich auf die Ukraine vereidigen zu lassen.
Das führte zu heftigem Widerstand der Kommando-Ebene und teilweise zur offenen Meuterei, die sich der Rückendeckung aus Moskau sicher sein konnte. Die offizielle Position Rußlands lautete nämlich: Die Flotte sei immer eine russische gewesen und müsse es bleiben, so Präsident Jelzin. Höchstens ein kleiner Teil, vielleicht maximal 20 Prozent, und dann auch nur kleinere Schiffe zum Küstenschutz, könnten an die Ukraine abgetreten werden.
Etwas anders sah die Argumentation führender militärischer Kreise aus: Die Schwarzmeer-Flotte gehöre, da teilweise mit Atomraketen ausgerüstet, insgesamt zu den sog. Strategischen Streitkräften. Für diese war damals noch ein gemeinsames GUS-Oberkommando geplant.
Krieg der Dekrete
Im Frühjahr 1992 entwickelte sich daraus zunächst ein makabrer "Krieg der Dekrete": Der ukrainische Präsident Krawtschuk ordnete die Nationalisierung sämtlicher Marine-Anlagen auf dem Gebiet der Republik an. Im Gegenzug erklärte Jelzin die Schwarzmeer-Flotte offiziell zum russischen Eigentum. Gleichzeitig kamen aber Verhandlungen in Gang, die am 23. Juni 1992 zu einem ersten Abkommen führten. Es legte aber lediglich vage die Perspektive fest, daß aus der Flotte künftig zwei nationalstaatliche Marinen entstehen sollten, vorerst aber die bestehenden Zustände respektiert werden sollten. Die eigentlichen Dissenspunkte blieben ungeklärt.
Im Juli 1992 führten mehrere interne Auseinandersetzungen in der Schwarzmeer-Flotte hart an den Rand militärischer Konfrontation, letztlich mit dem Risiko eines Krieges zwischen beiden Staaten. Ein präziseres Abkommen wurde erforderlich und konnte am 3. August 1992 von Jelzin und Krawtschuk unterschrieben werden. In 14 Punkten sah es u.a. vor:
- Definitive Herauslösung der Flotte aus den Kommandostrukturen der GUS.
- Spätestens bis 1995 Aufteilung der Flotte nach einem noch genau auszuhandelnden Verfahren, im Prinzip aber im Verhältnis 50 : 50.
- Als Interimlösung bis 1995 Bildung eines gemeinsamen russisch-ukrainischen Oberkommandos über die Flotte.
- Gemeinsame Nutzung der Militärbasen an der ukrainischen Schwarzmeer-Küste.
- Vereidigung der Marine-Mannschaften entsprechend ihrer individuellen Nationalität. (Es sind überwiegend Russen, nur etwa 20 Prozent Ukrainer.)
Daß damit die Probleme keineswegs schon aus der Welt geschafft waren, zeigte sich im Mai 1993, als nacheinander rund 200 Schiffe der Flotte demonstrativ-provozierend die zaristische Marine-Flagge hißten. Vielleicht nicht nur aus reiner Vaterlandsliebe: Laut SZ vom 8.9.93 bekommt man unter dem Andreas-Kreuz viermal soviel Sold wie unter dem Blau-Gelb Kiews. Das ukrainische Verteidigungsministerium reagierte darauf am 22. Mai mit dem - praktisch selbstverständlich nicht durchsetzbaren - Befehl, daß alle Schiffe mit russischer Flagge als ausländisch betrachtet würden und sofort den Hafen von Sewastopol verlassen müßten.
Zeit also für ein neues Abkommen, das am 17. Juni 1993 unterzeichnet wurde. Eindeutiger als im Vertrag vom Vorjahr war die Perspektive einer Aufteilung der Flotte im Verhältnis 50 : 50 festgeschrieben. Zugleich hieß es aber, daß beide künftigen nationalen Flotten auch über das Zieljahr 1995 hinaus "koordinierte Aufgaben gemeinsamer Sicherheits- und Stabilitätsinteressen" erfüllen sollten. Auch für die russische Nutzung des Hafens von Sewastopol wurde eine langfristige Regelung (beispielsweise Verpachtung) signalisiert.
Unter den russischen Offizieren und Mannschaften rief diese neuerliche Einigung sofort heftige Proteste und Gegenaktionen hervor: sie fühlten sich "verraten und verkauft". Auch Moskaus Verteidigungsminister Gratschow und der russische Flottenkommandant Baltin äußerten sich kritisch: Ein Zusammenbleiben der Flotte sei der bessere Weg; außerdem müsse man doch auch die Meinung der Soldaten und der örtlichen Bevölkerung (der Krim) berücksichtigen.
Verkauft - aber auch verraten?
Letzter Stand der Dinge: Anfang September 1993 einigten sich Jelzin und Krawtschuk darauf, daß die Ukraine ihren Anteil an der Flotte an Rußland "verkauft". Genauer gesagt: Der noch zu errechnende und zu vereinbarende Wert - hierfür wurde eine gemischte Kommission eingesetzt - soll gegen die ebenfalls noch genau zu beziffernden, zweifellos mehrere Milliarden Dollar betragenden Schulden der Ukraine gegenüber Rußland aufgerechnet werden. Falls sich dabei ein Überschuß zugunsten Kiews ergäbe, was selbstverständlich noch niemand annähernd sagen kann und was eher unwahrscheinlich ist, so soll er ausgezahlt werden. Außerdem wurde vereinbart, daß Rußland künftig für die Nutzung von Sewastopol und anderen Stützpunkten einen Pachtpreis bezahlen wird - der ebenfalls noch ausgerechnet werden muß und wahrscheinlich gleichfalls von den ukrainischen Schulden aufgefressen werden wird.
Die FAZ schrieb am 6. September, Kiews Zahlungsrückstände nur für russische Erdöl- und Erdgaslieferungen betrügen bereits zwei bis drei Milliarden Dollar. Außerdem habe Moskau in den letzten acht Monaten mehr als 80 Prozent der laufenden Kosten für die Schwarzmeer-Flotte und deren Anlagen getragen. Die SZ berichtete am 16. September, die Ukraine habe - russischen Angaben zufolge - ohne Vorwarnungen ihre Zahlungen zum Unterhalt der Flotte gänzlich eingestellt. Mehr oder weniger wurde das von ukrainischer Seite bestätigt.
Dennoch erregte der "Flotten-Verkauf", wie kaum anders zu erwarten, im Kiewer Parlament heftigste Proteste und Verratsvorwürfe gegen Präsident Krawtschuk. Besonders tat sich dabei die nationalistische Opposition hervor, aber nicht nur sie war offensichtlich überrumpelt und unzufrieden. Krawtschuk sah sich zu der, formal zutreffenden, Einschränkung genötigt, einen richtigen Vertrag über den "Verkauf" gebe es eigentlich noch gar nicht; es habe sich mehr um einen russischen Vorschlag gehandelt, dessen Konsequenzen man jetzt erst einmal ausrechnen und analysieren müsse. Seither ist zu diesem Thema, beispielsweise zu Arbeitsergebnissen der gemischten Kommission, nichts mehr öffentlich bekannt geworden.
Wirtschaftliche Vernunft und Zwänge, wie vor allem die totale Abhängigkeit von russischen Öl- und Gas-Lieferungen und die daraus resultierende negative Handelsbilanz, sprechen dafür, daß die Ukraine sich von ihrem Anteil an der Flotte trennen muß. Sie kann sich die Unterhaltskosten in dieser Höhe überhaupt nicht leisten und ist ohnehin schon mit der Aufgabenstellung, eine eigene Armee (450.000 Mann laut Beschlußlage 1991) aufzubauen, finanziell total überfordert. Außerdem ist nicht zu erkennen, was Kiew mit seinem formalen Besitztitel an Kriegsschiffen anfangen will, deren Kommandanten, Offiziere und Besatzungen es gegen sich hat und offensichtlich auch nicht zu gewinnen vermag.
Gegen das Ziehen der logisch erscheinenden Schlußfolgerung aus den gegebenen Voraussetzungen sträuben sich jedoch sämtliche nationalistischen Emotionen. Einige realpolitische Gesichtspunkte kommen hinzu: Der Flotten-Streit ist Teil einer vielfältigen Widerspruchsentwicklung zwischen den beiden Staaten, und bekommt dadurch Züge eines umfassenden Machtkampfs. Dabei steht, siehe Krim und Ostukraine, auch der territoriale Bestand des Staates auf dem Spiel. Nachgeben in einem einzigen, immerhin in der Größenordnung erheblichen, Streitpunkt könnte als gefährliches Signal der Schwäche und des Nachgebens interpretiert werden, innen- wie auch außenpolitisch.
Außerdem ist der Flotten-Streit nicht von der Frage der auf ukrainischem Gebiet liegenden Stützpunkte zu trennen. Die ungeteilte Herrschaft Rußlands über die Schwarzmeer-Flotte wäre logischerweise mit einer Verewigung russischer Militärpräsenz auf ukrainischem Gebiet - oder mit der Lostrennung der Krim - verbunden. Russische Militärpräsenz aber bedeutet immer ein latentes Konfliktpotential, und bei einer Zuspitzung sind russische Militärs auch schon in anderen Teilen der ehem. UdSSR schnell mit Interventionsdrohungen ("Schutz unserer Streitkräfte vor Übergriffen") bei der Hand gewesen.
Trumpfkarte oder Klotz am Bein?
"Entsprechend unseren internationalen Verpflichtungen werden wir an unseren Grenzen das Entstehen einer Atommacht nicht zulassen." (Rußlands Außenminister Kosyrew, nach SZ vom 8.12.93) Gemeint ist damit, daß Moskau das absolute Monopol auf sämtliche Atomwaffen der früheren Sowjetunion beansprucht - und daß es dabei die hundertprozentige Zustimmung und Unterstützung der westlichen Großmächte genießt.
In vier Republiken waren bei Auflösung der UdSSR Ende 1991 sog. strategische Waffen, also Raketen und Bombenflugzeuge mit Atomladung und Fernstrecken-Reichweite, stationiert: Rußland, Weißrußland (Belarus), Ukraine und Kasachstan. Nach Angaben der USA befanden sich damals in Rußland 9.650, in der Ukraine 1.300, in Kasachstan 1.150 und in Belarus 110 strategische Waffen, genauer gesagt Trägersysteme mit einer mehrfach größeren Zahl von Sprengköpfen. (Siehe ak 339, S. 17-18)
Bereits im Dezember 1991 unterschrieben die Ukraine und Belarus die Verpflichtung, dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen aus dem Jahre 1968 beizutreten, als zwar als Nichtatomstaaten. Bis zum vollständigen Abzug und Vernichtung der auf ihrem Gebiet stationierten Atomwaffen, die bis 1994 erfolgen sollten, würde die Entscheidung über deren Einsatz beim russischen Präsidenten liegen, "nach Abstimmung" mit dem Staatsoberhaupt der jeweiligen Republik. Kasachstan zögerte noch, eine entsprechende Verpflichtung abzugeben. Alle drei Republiken stimmten zu, ebenso wie auch alle anderen Nachfolgestaaten der UdSSR mit Ausnahme Rußlands, ihre sog. taktischen (Kurzstrecken-) Atomwaffen zerstören zu lassen. Das ist inzwischen überall geschehen, während sich der Umgang mit den strategischen Waffen sehr viel komplizierter und langwieriger gestaltet, nicht nur aus politischen, sondern auch aus technischen Gründen.
Im Mai 1992 verpflichteten sich die Ukraine und Belarus sowie erstmals auch Kasachstan im Protokoll von Lissabon erneut, alle Atomwaffen von ihrem Gebiet nach Rußland bringen zu lassen, wo sie unter Kontrolle verschrottet werden sollten, und dem Nichtweiterverbreitungsvertrag als Nichtatomstaaten beizutreten. Zum Streitpunkt zwischen Kiew und Moskau wurden jedoch 46 Raketen vom moderneren Typ SS-24, die je zehn Sprengköpfe tragen können. Die Äußerungen ukrainischer Politiker, ob überhaupt und wenn ja bis wann diese Raketen abtransportiert werden könnten, entwickelten sich äußerst widersprüchlich. Einigen schien es nur um maximalen Zeitgewinn und damit verbundene Verhandlungsvorteile zu gehen; andere schienen ernstlich mit dem Gedanken zu spielen, die Ukraine als eigene Atommacht zu etablieren. (Technisch ist das gar nicht möglich, da Kiew zwar möglicherweise einen Einsatz der Raketen durch russische Militärs blockieren könnte, aber sie nicht selbständig einsetzen könnte.)
Zweierlei Überlegungen machen den gemeinsamen Nenner der Hinhaltemanöver aus: Erstens das Ziel, den Preis für einen vollständigen Atomwaffenverzicht - in erster Linie Finanzhilfe der USA - in die Höhe zu treiben. Zweitens die Funktion der Atomwaffen-Frage als zentrale Verhandlungsmasse in einem vielgestaltigen Machtkampf mit Rußland. Diesen Punkt immer wieder bis aufs äußerste auszureizen, entschädigt zumindest propagandistisch für manche Niederlagen, die man an anderen Fronten - Krim, Flotte, Wirtschaftsbeziehungen beispielsweise - einstecken muß.
Vergeblich reiste Jelzin nach Jalta, um am 3. September 1993 noch einmal von Krawtschuk per Unterschrift bestätigt zu bekommen, daß alle in der Ukraine gelagerten Atomwaffen innerhalb von zwei Jahren zur Zerstörung nach Rußland geschafft werden sollen: Die Parlamentsmehrheit in Kiew legte sich wieder einmal quer, die nationalistische Opposition beschwor wieder einmal den Ausverkauf der nationalen Interessen.
Danke schön, NATO!
An diesem Punkt angekommen, intervenierte die US-Regierung mit massivem wirtschaftlichen Druck. Außenminister Christopher besuchte Ende Oktober 1993 die Ukraine, um einerseits zusätzliche "Abrüstungshilfe" in Aussicht zu stellen und andererseits damit zu drohen, daß es gar nichts geben würde, falls Kiew nicht endlich in der Atomwaffen-Frage seinen hinhaltenden Widerstand aufgäbe.
Die ukrainische Regierung verstand dies Signal offenbar ganz falsch und schickte ihren Außenminister Slenko mit der Forderung los, man wolle als Gegenleistung für einen Atomwaffen-Verzicht 2,5 Milliarden Dollar erhalten. Christopher verkündete daraufhin Anfang Dezember 1993 ganz offiziell, 330 Millionen Dollar US-Hilfe an die Ukraine würden vorerst nicht ausgezahlt, und eventuell werde man die Wirtschaftshilfe der USA für Kiew vollständig einstellen. Der russische Außenminister Kosyrew hatte Grund, sich bei der NATO artig für den auf die Ukraine ausgeübten massiven Druck zu bedanken. Nur der Konsenszwang verhinderte, daß die Ukraine auch gleich noch in der Abschlußerklärung der KSZE-Außenministerkonferenz einen heftigen Tadel mitbekam.
Nach dieser Vorbereitung hatte Clinton leichtes Spiel, bei seiner Moskau-Reise Mitte Januar 1994, Krawtschuk wieder einmal zu einer Unterschrift zu bewegen: Die gemeinsame Erklärung der drei Präsidenten sieht, laut SZ vom 15. Januar, vor, "daß innerhalb der nächsten zehn Monate knapp die Hälfte der 46 Interkontinentalraketen des Typs SS-24 in Rußland verschrottet wird. Danach sollen die älteren Raketen des Typs SS-19 vernichtet werden. Kiew soll 177 Millionen Dollar für die Verschrottung erhalten. Die USA verpflichteten sich außerdem, darüber hinaus 155 Millionen an direkter Hilfe zu überweisen. Außerdem soll die Ukraine innerhalb der nächsten 20 Jahre rund eine Milliarde Dollar für das Uran aus den Sprengköpfen erhalten. (...) Rußland verpflichtete sich, der Ukraine innerhalb von zehn Monaten 100 Tonnen angereichertes Uran für die Atomkraftwerke zu liefern. Außerdem soll Kiew wieder russisches Erdöl und Gas zu Vorzugspreisen erhalten. Der russische Außenminister Andrej Kosyrew dementierte allerdings, daß Moskau Kiew auch Schulden aus Rohstofflieferungen erlassen hat."
Wie von vornherein zu erwarten, war auch diese Unterschrift Krawtschuks nicht durch das Kräfteverhältnis im Parlament legitimiert und abgesichert. Wieder einmal hagelte es heftige Proteste, selbst relativ gemäßigte Politiker fühlten sich zumindest durch die Form dieser Vereinbarung hintergegangen. Teile des politischen Spektrums forderten eine Volksabstimmung, andere wollten gleich für die Amtsenthebung Krawtschuks mobilisieren.
Die Reaktion des Präsidenten und der Kiewer Regierung auf diesen heftigen Widerstand war von sehr fragwürdiger Geschicklichkeit: Die in Moskau zwischen den Präsidenten der Ukraine, Rußlands und der USA getroffene Vereinbarung bedürfe der parlamentarischen Zustimmung überhaupt nicht. Es handele sich nämlich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern nur um eine Absichtserklärung. Das würde, beim Wort genommen, Unverbindlichkeit implizieren.
So kam es Anfang Februar doch noch zur parlamentarischen Behandlung des Themas. Mit übergroßer Mehrheit, bei nur drei Gegenstimmen, nahmen die Abgeordneten eine Resolution an, die endgültig den Atomwaffen-Verzicht der Ukraine zu garantieren scheint. Daß dafür selbst die nationalistische Opposition gestimmt haben soll, ist allerdings auf den ersten Blick äußerst unwahrscheinlich, und tatsächlich handelte es sich wieder einmal um eine widersprüchliche Entscheidung, die noch einige Deutungsmöglichkeiten und Hintertürchen offenhält. Den aus Moskauer Sicht entscheidenden Punkt - Beitritt der Ukraine zum Sperrvertrag als Nicht-Atomwaffenstaat - mochte das Parlament nicht in seine Resolution aufnehmen.
Das Zieljahr, bis zu dem die Demontage und Zerstörung der ukrainischen Atomwaffen vollständig abgeschlossen sein soll, ist erst 1999. Das läßt Zeit und Spielraum, um das Thema noch mehrfach wieder anzuheizen. Viel wird für die weitere Entwicklung davon abhängen, wie sich die Gesamtheit der zwischen Rußland und der Ukraine problematischen Sachverhalte weiterentwickelt. Eine neuerliche Zuspitzung an einem dieser Punkte wird insgesamt die Instabilität und Konfliktträchtigkeit im Verhältnis der beiden Staaten zueinander vergrößern. Nach dem 27. März, an dem sowohl über den weiteren Weg der Krim wie über die Zusammensetzung des nächsten ukrainischen Parlaments entschieden wird, muß sich erweisen, ob es zu einer Eskalation der Widersprüche kommt.
Knut Mellenthin
analyse & kritik, 9. März 1994