KNUT MELLENTHIN

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Bundeswehr-Einsätze von der UNO zur NATO

Der Weg ist das Ziel

Das Rotkreuz-Täschchen und der Container mit der Baby-Nahrung sind die beliebteste Einstiegsdroge, wenn es darum geht, eine kriegsentwöhnte Bevölkerung und eine Partei von quengeligen Bauch-Pazifisten Schrittchen um Schrittchen daran zu gewöhnen, daß Krieg ein Bestandteil der Politik ist, der zum vereinigten Deutschland so untrennbar gehört wie die schicke Glaskuppel des wiederauferstandenen Reichstags. Die systematische Zertrümmerung der Infrastruktur eines eh schon schwach entwickelten Landes, mitsamt den unvermeidlichen abgeschossenen Zügen, Bussen und Wohnhäusern und den schlimmen Langzeitfolgen für das Gesundheitswesen, ist ohne streng humanitäre Begründung nicht mehr vorstellbar. Im Folgenden wird chronologisch dargestellt, wie sich auf der einen Seite die Bundeswehr und auf der anderen Seite SPD und Grüne dorthin vorgearbeitet haben, wo sie heute stehen.  

April-Juni 1991 Teilnahme der Bundeswehr an Hilfslieferungen für die kurdische Bevölkerung im Irak nach dem Golfkrieg. Entsendung eines Ärzteteams zur Versorgung von Flüchtlingen. Beteiligung der Bundesmarine an der internationalen Minenräumaktion nach dem Krieg.

Seit August 1991 Einsatz von zwei Transall-Transportflugzeugen, drei Transporthubschraubern und 50 Luftwaffen-Soldaten für die nach dem Golfkrieg mit der Überwachung des Irak beauftragte UNO-Mission UNSCOM. Abstellung von Experten der Bundeswehr für chemische Waffen und Raketen im Rahmen der Zerstörung irakischer Waffen.

Mai 1992-November 1993 Einrichtung und Betrieb eines Feldhospitals in Pnom Penh, Kambodscha, als Teil der UNO-Mission UNTAC; Einsatz von 140 Personen Sanitätspersonal. Außerdem Entsendung von 75 Beamten des Bundesgrenzschutzes für die sogenannte Zivilpolizeikomponente von UNTAC. Verteidigungsminister Rühe (CDU) erklärt bei einem Besuch in Kambodscha am 29. Mai 1992, daß dieser Einsatz einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer künftigen deutschen Beteiligung an friedenserhaltenden Aktivitäten der UNO darstelle.

Seit Juli 1992 Teilnahme der Luftwaffe an der internationalen Versorgungsluftbrücke nach Sarajevo. Einrichtung eines Lufttransport-Stützpunktes zunächst in Zagreb, später in Falconara, Italien.

Juli 1992 (bis Oktober 1996) Teilnahme der Bundesmarine mit einem Kriegsschiff und drei Fernaufklärungsflugzeugen an der Überwachung des von der UNO verhängten Embargos gegen Jugoslawien in der Adria durch die WEU und die NATO. Verteidigungsminister Rühe erklärt, es sei wichtig, daß Deutschland Präsenz zeige und seine Bereitschaft deutlich mache, sich künftig an internationalen Maßnahmen in stärkerem Umfang als bisher zu beteiligen.

Die SPD bezeichnete den Einsatz als Verstoß gegen die "bisher einmütige Verfassungsinterpretation" und beschloß am 21. Juli 1992, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. In der Bundestagssitzung am 22. Juli 1992 stimmte die SPD gegen den Einsatz. Alle Parteien, auch die CDU/CSU, bekundeten Übereinstimmung, daß deutsche Soldaten nicht in die Kämpfe im ehem. Jugoslawien eingreifen sollten. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Klose warf in der Debatte der Regierung vor, sie würde "scheibchenweise eine fundamentale Änderung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik  vollziehen".

Die Bundesmarine beteiligte sich wegen der ungeklärten Rechtslage zunächst nicht an Erzwingungsmaßnahmen (gewaltsames Aufbringen von Schiffen). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (siehe dort) hob die Bundesregierung diese Beschränkung auf.

Auf einer Klausurtagung in Bad Salzuflen am 12. September 1992 nahm die SPD eine Neubestimmung ihrer Position vor: Grundsätzlich könne die Partei die Entsendung deutscher Soldaten unter UNO-Kommando mittragen. Voraussetzung sei aber die Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit des Bundestages. SPD-Vorsitzendender Engholm betonte jedoch ausdrücklich, eine Beteiligung an "Großmacht-Polizeieinsätzen" wie im Golfkrieg wäre für die Sozialdemokraten auch in Zukunft ausgeschlossen.

August 1992-März 1993 Transportflüge der Luftwaffe mit Hilfsgütern für die Bevölkerung Somalias.

März 1993 Beteiligung der Luftwaffe am Abwurf von Hilfsgütern über Bosnien-Hercegovina.

Seit 12. April 1993 Beteiligung von 162 deutschen Besatzungsmitgliedern an AWACS-Flügen der NATO, die der Überwachung und später auch Durchsetzung des von der UNO verhängten Verbots militärischer Flüge über Bosnien-Hercegovina dienen.

In der entscheidenden Kabinettssitzung am 2. April 1993 stimmten die FDP-Minister gegen die Beteiligung, mit der Begründung, daß dieser Einsatz zwar politisch richtig, aber nicht vom Grundgesetz gedeckt sei. Daraufhin reichte die FDP eine Eilklage beim Bundesverfassungsgericht ein, der sich die SPD anschloß. Am 8. April 1993 verkündete das BVG in einer vorläufigen Entscheidung, daß der Einsatz rechtlich zulässig sei. In seiner Begründung nannte das BVG u.a. die Gefahr eines schweren Vertrauenserlustes der Bundesrepublik bei ihren Bündnispartnern im Falle einer Nichtbeteiligung.

Juli 1993-März 1994 Teilnahme der Bundeswehr an der UNO-Mission UNOSOM II in Somalia: Stationierung eines verstärkten Nachschub- und Transportbataillons mit 1.640 Soldaten in Belet Huen. Der Auftrag besteht in der Versorgung und logistischen Unterstützung anderer UNO-Einheiten sowie der Leistung humanitärer Hilfe für die Bevölkerung. Im Kabinettsbeschluß vom 21. April 1993 heißt es: "Der deutsche Verband wird nicht die Aufgabe haben, militärischen Zwang anzuwenden oder bei der Ausübung solchen Zwangs durch andere mitzuwirken. Davon unberührt bleibt sein Recht zur Selbstverteidigung."

In der Bundestagsdebatte am 21. April 1993 erklärte die SPD, daß der Einsatz aus sozialdemokratischer Sicht gegen die Bestimmungen des Grundgesetzes verstoße und damit verfassungswidrig sei. Sie habe sich daher entschlossen, ihre bereits beim Bundesverfassungsgericht laufende Klage gegen den Adria-Einsatz der Bundesmarine und die deutsche Beteiligung an den AWACS-Flügen entsprechend zu ergänzen. Außenminister Kinkel (FDP) erklärte, es gehe bei diesem Einsatz "über den konkreten Anlaß hinaus um eine Frage von grundsätzlicher außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung", nämlich das vereinigte Deutschland "zu einem handlungsfähigen und verantwortungsbewußten Partner der Weltgemeinschaft" zu machen.

Nachdem am 5. Juni 1993 bei einem Gefecht 23 pakistanische UNO-Soldaten getötet worden waren, brachte die SPD beim BVG einen Eilantrag ein, mit dem die Rückberufung des schon in Somalia stationierten deutschen Vorkommandos und ein Verbot des Einsatzes insgesamt erreicht werden sollte. In der Begründung hieß es, daß nach dem Vorfall nicht mehr zweifelhaft sei, daß es für die deutschen Soldaten in Somalia kein "sicheres Umfeld" gebe und ihre Sicherheit nicht zu gewährleisten sei.

Das BVG entschied am 23. Juni 1993 über den Eilantrag der SPD: Der Somalia-Einsatz verstoße - vorbehaltlich der späteren Entscheidung im Hauptverfahren - nicht gegen das Grundgesetz. Es sei aber eine neuerliche Entscheidung des Bundestages darüber erforderlich. Diese Sitzung fand am 2. Juli 1993 statt. Obwohl die SPD nochmals erklärte, der Einsatz sei vom Grundgesetz nicht gedeckt, stimmen offenbar etliche SPD-Abgeordnete mit den Regierungsparteien.

28. Februar 1994 An diesemTag war der erste "richtige" Kampfeinsatz von Bundeswehrsoldaten zu verzeichnen: Unter Mitwirkung deutscher AWACS-Besatzungsmitglieder schoß die NATO zwei Kampfflugzeuge der Serben über Bosnien-Hercegovina ab.

12. Juli 1994 Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die SPD-Klage. Danach darf sich die BRD mit ihren Streitkräften an Allen Sanktionsmaßnahmen im Rahmen der UNO oder anderer "kollektiver Sicherheitssysteme" beteiligen darf, einschließlich Kampfeinsätzen außerhalb des NATO-Gebiets ("out of area"). Voraussetzung ist ein vorher mit einfacher Mehrheit gefaßter Beschluß des Bundestages. Aufgrund des Urteils hebt die Bundesregierung am 15. Juli 1994 die Beschränkungen auf, die bis dahin für die deutsche Beteiligung an der Adria-Überwachung und an den AWACS-Kontrollflügen gegolten hatten.

Außenminister Kinkel erklärte am 22. Juli 1994 im deutschen Bundestag: "Ein zentrales außen- und sicherheitspolitisches Ziel der Bundesregierung ist damit erreicht. Nach Wiedervereinigung und Wiedererlangung unserer vollen Souveränität ist die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik voll handlungs- und bündnisfähig."  "Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts stellen sich die gemeinsamen Friedensaufgaben für NATO, Europäische Union und WEU jedoch neu. Neben die Bündnisverteidigung ist die Mithilfe bei der regionalen Konfliktvorbeugung und Konflikteindämmung getreten. (...) Wer heute weiter im multinationalen, multilateralen Konvoi fahren will - niemand ist mehr darauf angewiesen als Deutschland -, der muß nicht nur die Rechte, sondern eben auch die Pflichten eines UN-Mitglieds voll übernehmen, einschließlich der in der UN-Charta vorgesehenen militärischen Zwangsmaßnahmen."
 
Juli-Dezember 1994 Einsatz einer Boeing 707 und zweier Transall-Transportmaschinen der Luftwaffe für Hilfslieferungen an ruandische Flüchtlinge im Rahmen der UNO-Mission UNAMIR. Beteiligt etwa 1.600 Personen, meist Angehörige von Hilfsorganisationen. - Die von der UNO angefragte Entsendung eines deutschen Sanitätskontingents wird von der Bundesregierung unter Hinweis auf zu große Gefährdung des Personals abgelehnt.

Juni 1995 (bis Dezember 1995) Die Bundesregierung gibt am 26. Juni 1995 den Entschluß bekannt, die Bundeswehr zur Unterstützung der - vom UNO-Sicherheitsrat am 16. Juni mandatierten - Schnellen Eingreiftruppe der NATO für Bosnien-Hercegovina einzusetzen. Der deutsche Beitrag soll bestehen aus: a) Bereitstellung von Lufttransportkräften; b) Entsendung von Sanitätskräften für den Aufbau eines Feldlazaratts in Kroatien;  c) Unterstützung von NATO-Luftangriffen durch 14 in Piacenza/Italien zu stationierende deutsche Tornado-Kampfflugzeuge für Aufklärungsflüge und zur Bekämpfung von Radarstellungen. Insgesamt sollen 1.500 deutsche Soldaten entsandt werden.

In interner Sitzung votierte die SPD-Fraktion am 27. Juni 1995 mit 152 gegen 56 Stimmen vor allem gegen den Einsatz deutscher Kampfflugzeuge, befürwortete aber die Bereitstellung von Sanitätern und logistischer Hilfe für die UN-Truppen. SPD-Vorsitzender Scharping erklärte dazu, die SPD sei gegen alles, was zur Eskalation des Krieges beitragen könne.

Bündnis 90/Die Grünen und die PDS lehnten es grundsätzlich ab, deutsche Soldaten in das ehem. Jugoslawien zu schicken. Fraktionschef Joschka Fischer erklärte dazu, daß der Bosnien-Konflikt ohnehin militärisch nicht zu lösen sei und der Bundeswehreinsatz zu einer zusätzlichen Eskalation beitragen könne. Auch in der Bundestagsdebatte am 30. Juni 1995 - bei der der Bundeswehr-Einsatz mit 386 gegen 258 Stimmen (und 11 Enthaltungen) gebilligt wurde, wandten sich die Grünen grundsätzlich gegen einen Einsatz deutscher Soldaten im ehem. Jugoslawien.

Scharping sprach sich im Bundestag ebenfalls dafür aus, dort möglichst keine deutschen Soldaten einzusetzen. Im Prinzip sei die SPD zwar bereit, die Entsendung von Sanitätskräften und Lufttransportkapazitäten mitzutragen. Keinesfalls dürfe Deutschland aber in irgendeiner Form - z.B. bei Tornado-Einsätzen - in die Kriegsgeschehnisse auf dem Balkan  eingreifen. Man dürfe nicht das Risiko auf sich nehmen, die geschichtlich begründeten serbischen Gefühle gegenüber dem Einsatz deutscher Soldaten, besonders aufgrund der "Erinnerung an die Greuel im zweiten Weltkrieg", zu mißachten. Deutsche Soldaten auf diesem Schauplatz könnten eine Eskalation hervorrufen, "die dem gesamten Mandat Schaden zufügen kann". Schon jetzt sei im Ergebnis der meisten Luftschläge (gegen serbische Gebiete in Bosnien-Hercegovina) nur eine Eskalation entstanden. "Man kann in Anlehnung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen sagen: Krieg in der Luft führt in solchen Fällen nicht zum Frieden auf Erden."

Joschka Fischer erinnerte in der Debatte am 30. Juni 1995 an ein Statement Kinkels "Eine deutsche Beteiligung darf nicht konfliktverschärfend wirken. Dies könnte vor allem dort der Fall sein, wo aus der Zeit deutscher Besatzung während des Zweiten Weltkrieges noch besondere Animositäten lebendig sind. Aus diesen Gründen lehnt die Bundesregierung eine unmittelbare Beteiligung deutscher Truppen an Friedensmissionen im ehem. Jugoslawien ab. Sie könnte dort eher eskalierend als beruhigend wirken." - Fischer fuhr dann fort, seine Fraktion unterstütze zwar humanitäre Einsätze. "Aber wir sagen klar nein zu dieser Zäsur, die sie heute anstreben. Wir wollen keine neue deutsche Außenpolitik, die die Selbstbeschränkung aufgibt, und sei es unter Bündniskriterien. (...) Die Mär, daß die Bundesrepublik Deutschland am Pazifismus kranken würde, ist eine Absurdität sondergleichen. Dennoch: Gerade die Rückkehr brutalster Gewaltmittel - von Massenmord, Vergewaltigungen, ethnischen Säuberungen - ist die größte Herausforderung für eine pazifistische Grundposition."

Vor dem Hintergrund der mit Massenerschiessungen und Vertreibung verbundenen Einnahme der moslemischen Enklaven (und sogenannten "UNO-Schutzzonen") Srebrenica und Zepa durch die Serben (am 12. und 25. Juli 1995) richtete Joschka Fischer am 31. Juli 1995 ein Schreiben an die grünen Bundestagsabgeordneten, in dem er ein "Umdenken" in Sachen Gewaltfreiheit und eine Neubestimmung der außenpolitischen Grundsätze der Partei forderte. Angesichts des "Vormarsches eines neuen Faschismus" (auf serbischer Seite) seien militärische Gegenmaßnahmen "am Boden und in der Luft" zum Schutz der noch verbliebenen Moslem-Enklaven notwendig. In einem Interview mit dem "Spiegel" (34/1995) nahm Fischer eine radikale  Neudefinition des Pazifismus vor: "Wenn andere Methoden nicht mehr helfen", müßten auch Pazifisten "zu den letzten Mitteln Ja sagen". Zugleich wiederholte er aber noch einmal, daß deutsches Militär auf dem Balkan nicht zur Deeskalation beitragen könne und daß Deutschland sich dort "auf humanitäre Unterstützung beschränken sollte". - Ludger Volmer, damals außenpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, sagte daraufhin gegen Fischer gerichtet in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung, wer sich vage militärische Optionen offen halte, werde sich "seine Mehrheit bei der CDU holen müssen".

Vom 30. August bis zum 14. September 1995 bombardieren NATO-Kampfflugzeuge Ziele in den serbischen Gebieten von Bosnien-Hercegovina. Die Luftangriffe werden erst "ausgesetzt", nachdem die Serben sich bereit erklärt haben, ihre schweren Waffen aus dem Raum Sarajevo abzuziehen. Der russische Präsident Jelzin widerspricht dem NATO-Standpunkt, daß ihr Vorgehen durch das UNO-Mandat gedeckt sei.

Dezember 1995 (bis Dezember 1996) Zur Sicherung des Dayton-Abkommens beteiligen sich 4.000 deutsche Soldaten am von der UNO mandatierten IFOR-Einsatz in Bosnien-Hercegovina. Das Bundeswehr-Kontingent ist in Kroatien stationiert.

Nachdem die Bundesregierung die Beteiligung an IFOR am 28. November 1995 beschlossen hatte, wurde darüber am 6. Dezember 1995 im Bundestag diskutiert. Scharping erklärte die Zustimmung der SPD zu dem Einsatz, wies aber auf dessen große Risiken hin. Es falle den Sozialdemokraten nicht leicht, eine Entscheidung von dieser Tragweite zu fällen, aber der Aufforderung der Weltgemeinschaft könne man sich auch nicht einfach entziehen. Fischer sprach von einer schweren Gewissensentscheidung und kündigte an, daß einzelne Abgeordnete "nicht einer Mehrheitsentscheidung unserer Partei folgen" würden. Er sei sich bewußt, daß dieser Streit die grüne Partei zu zerreißen drohe. - In der entscheidenden Abstimmung votierten je 22 Abgeordnete der Grünen mit Ja und mit Nein; 5 enthielten sich. Jürgen Trittin bezeichnete in einem Spiegel-Gespräch (50/1995) das Abstimmungsverhalten der grünen Realos im Bundestag als "Provokation gegen zentrale Grundwerte der Partei wie Gewaltfreiheit und Basisdemokratie"

Vorausgegangen war der Parteitag der Grünen am 1.-3. Dezember 1995 in Bremen. Mehrheitlich angenommen wurde ein Kompromißantrag, der unter bestimmten eingeschränkten Bedingungen die Zustimmung zur Beteiligung deutscher Soldaten an "friedensbewahrenden Einsätzen" der UNO billigte. Ein Realo-Antrag, grundsätzlich Kampfeinsätzen der Bundeswehr "zur Verhinderung von Völkermord" zuzustimmen, scheiterte; er bekam aber immerhin 38 Prozent der Stimmen. Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag, mit dem die "Bitte" an die grünen Bundestagsabgeordneten formuliert wurde, im Bundestag der deutschen IFOR-Beteiligung nicht zuzustimmen.

Seit Dezember 1996 Erstmals in ihrer Geschichte nimmt die Bundeswehr in vollem Umfang gleichberechtigt an einem internationalen Militäreinsatz teil: Sie beteiligt sich  an der von der UNO mandatierten "Stabilisierungstreitmacht" aus rund 30.000 Soldaten (SFOR) mit 3.000 Mann. 2.400 davon werden in Bosnien-Hercegovina  stationiert.

Juni 1998 NATO-Luftmanöver "Entschlossener Falke" über Albanien und Makedonien im Grenzgebiet des Kosovo. Die Bundeswehr ist mit sechs in Piacenza stationierten Tornados beteiligt. Das am 13. Juni beschlossene und am 15. Juni begonnene Manöver soll der Zielortung für eventuelle Luftangriffe im Kosovo (und gegen Jugoslawien) dienen. Verteidigungsminister Rühe erklärt eine Militärintervention auch ohne Zustimmung der UNO für möglich und wird darin von Scharping unterstützt.

Am 19. Juni 1998 stimmte der Bundestag mit 528 gegen 37 Stimmen bei 11 Enthaltungen der Verlängerung des Bosnien-Einsatzes deutscher Soldaten im Rahmen von SFOR zu. Von 48 Mitgliedern der grünen Fraktion votierten 33 mit Ja. - Zur Möglichkeit von "militärischen Optionen" im Kosovo-Zusammenhang erklärte FDP-Außenminister Kinkel: "Solche Maßnahmen bedürfen einer sicheren Rechtsgrundlage. Das kann nach den Umständen nur ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates sein."

30. September 1998 Die alte Bundesregierung beschließt, drei Tage nach ihrer Wahlniederlage, der NATO unabhängig von einem UNO-Mandat 14 deutsche Tornado-Kampfflugzeuge für Angriffe gegen Jugoslawien zur Verfügung zu stellen, falls die Regierung in Belgrad die an sie gestellten Forderungen nicht erfüllen sollte. Am 12. Oktober 1998 bestätigt die alte Bundesregierung diese Entscheidung, nachdem NATO-Generalsekretär Solana am 7. Oktober erklärt hatte, die NATO benötige für ein militärisches Eingreifen in den Kosovo-Konflikt kein UNO-Mandat, und nachdem der NATO-Rat am 8. Oktober die Operationspläne abschließend gebilligt und den Einsatz autorisiert hatte. Die Fraktionsspitzen von SPD und Grünen erklärten sofort nach der Entscheidung der Bundesregierung, sie würden die Antwort der Bundesregierung an die NATO mittragen.

Am 16. Oktober 1998 kam der alte Bundestag noch einmal zu einer letzten Sondersitzung zusammen, um die Zustimmung zum Krieg formal abzusegnen. SPD und Grüne hatten ihren Abgeordneten die Abstimmung freigegeben. Mit 500 gegen 62 Stimmen, bei 18 Enthaltungen, stimmte der Bundestag der deutschen Beteiligung an einer künftigen NATO-Kriegführung gegen Jugoslawien ohne UNO-Mandat "zur Abwendung einer humanitären Katastrophe"zu. Nur neun grüne Abgeordnete stimmten dagegen, 8 enthielten sich.

30. Oktober 1998 (dpa) - Die Nato hat am Freitag die Voraussetzungen für den baldigen Beginn unbewaffneter Aufklärungsflüge über dem Kosovo geschaffen. Die Operation «Eagle Eye» (Adlerauge) könnte schon in den nächsten Tagen beginnen. Aufgabe der Nato-Flugzeuge wird es sein, die Überwachungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am Boden zu unterstützen. Die OSZE-Mission soll erst in der kommenden Woche richtig anlaufen. Gegenwärtig wird Kosovo nur von amerikanischen Satelliten und U-2- Spionageflugzeugen der US-Luftwaffe beobachtet, die aus großer Höhe operieren.
 
9. November 1998 Die Grünen im Bundestag unterstützen die deutsche Beteiligung an der Luftraumüberwachung über dem Kosovo. In der 47köpfigen Fraktion enthielten sich bei der Abstimmung lediglich sieben Abgeordnete der Stimme. Es gab keine Stimmen gegen den Einsatz, wie Teilnehmer berichteten.
An der Luftraumüberwachung sollen sich rund 350 deutsche Soldaten beteiligen. Sie gehören zu einer sogenannten Drohnenbatterie, die in Mazedonien stationiert werden soll. Ihre Aufgabe wird es sein, 16 unbemannte Flugkörper nach Kosovo zu schicken und zu überwachen, ob die Serben, wie vereinbart, ihre Truppen abziehen.

Februar 1999 Der Bundestag beschließt, deutsche Truppen zur Unterstützung einer möglichen Friedenstruppe im Kosovo zu entsenden. Teile der Truppe (1.200 Mann) treffen Anfang März in Tetovo (Makedonien) ein. Als Aufgabe war ursprünglich Teilnahme am Schutz der 1.300 ins Kosovo entsandten OSZE-Beobachter definiert. (Die Beobachter wurden vor Beginn des Luftkriegs gegen Jugoslawien abgezogen.)

Auf dem Erfurter Parteitag der Grünen am 5.-7. März 1999 in Erfurt wird mit klarer Mehrheit ein Beschluß "Für eine friedliche und nachhaltige Lösung des Kosovo-Konflikts" verabschiedet. Es heißt darin, daß Deutschland sich "in angemessener Form" an internationalen friedenssichernden Einheiten zur Überwachung eines erhofften Friedensabkommens beteiligen sollte. Aber, so wird eingeschränkt: "Eine Beteiligung darf nur zur Umsetzung eines Friedensabkommens bei Zustimmung und nach Unterschrift der beiden Konfliktparteien erfolgen. Darüber hinaus soll ein mandatierender Beschluß des UN-Sicherheitsrates herbeigeführt werden." Die Grünen seien "grundsätzlich gegen eine NATO-Selbstmandatierung für Militäreinsätze, damit das Gewaltmonopol der UNO nicht außer Kraft gesetzt wird".

Formuliert war dieser mit großer Mehrheit angenommene, nur der Selbsttäuschung dienende Antrag von Joschka Fischer, Jürgen Trittin und Angelika Beer - obwohl die Grünen im Bundestag der Selbstmandatierung der NATO für den Bombenkrieg schon im Oktober 1998 zugestimmt hatten.

24. März 1999 Beginn des NATO-Luftkriegs gegen Jugoslawien unter Beteiligung der Bundeswehr.

Knut Mellenthin
Analyse & kritik, 4. Mai 1999