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Der Weg zum Bürgerkrieg - Eine Chronologie
September 1989
Durch Änderung der Republikverfassung beansprucht Slowenien explizit das Recht auf einseitigen Austritt aus dem Bundesstaat. Im Februar 1990 lehnt das Oberste Gericht in Belgrad diesen Anspruch als verfassungswidrig ab: Nur mit Zustimmung aller anderen könne sich eine Republik für unabhängig erklären.
20.-23. Januar 1990
14. Parteitag der jugoslawischen KP (BdKJ). Die slowenischen Delegierten fordern eine programmatische Deklaration, die enthalten soll: Aufgabe des Führungsmonopols der Partei; Zulassung eines Mehrparteien-Systems; Durchführung freier Wahlen; Umgestaltung des BdKJ zu einer lockeren Föderation autonomer Republikparteien. Nach einem Eklat verlassen die Slowenen den Parteitag; die kroatischen Delegierten solidarisieren sich mit ihnen. Am 4. Februar spaltet sich die slowenische Partei vom BdKJ ab. Als Ziel wird formuliert, "den stabilen Übergang von Slowenien und Jugoslawien in einen demokratischen europäischen Staat zu organisieren". Auf einer ZK-Tagung Ende März schließen sich auch die Parteiorganisationen Kroatiens, Makedoniens und Bosnien-Hercegovinas der slowenischen Forderung nach Rücktritt der Parteiführung und Dezentralisierung des BdKJ an. Die Partei hat faktisch aufgehört zu bestehen.
April 1990
Erste freie Wahl in Slowenien. Es siegt ein bürgerliches Parteienbündnis; die KP hat dennoch ein beachtliches Ergebnis, indem sie mit 17 Prozent stärkste Einzelpartei wird und ihr Vorsitzender Kucan zum Präsidenten gewählt wird.
Es folgen Wahlen in Kroatien (April und Anfang Mai), in Bosnien-Hercegovina und Makedonien (November), in Montenegro und Serbien (Dezember). Nur in den beiden letzten Republiken kann sich der BdKJ - in Serbien schon in Sozialistische Partei umbenannt - an der Macht behaupten. Die albanische Bevölkerung des Kosovo boykottiert nahezu vollständig die Wahl in Serbien.
Die Wahlen zum Bundesparlament, die eigentlich 1990 fällig gewesen wären, werden ohne Termin auf 1991 verschoben und finden niemals statt. Es gibt nur noch eine einzige relevante Partei mit gesamtjugoslawischem Anspruch: der von Ministerpräsident Markovic gegründete Bund der Reformkräfte, der insgesamt weniger als 10 Prozent der WählerInnen hinter sich hat und nach den Wahlen jede Bedeutung verliert.
September 1990
Das slowenische Parlament beschließt, alle zentralen politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu blockieren, solange die serbische Provinz Kosovo, deren Bewohner zu etwa 90 Prozent AlbanerInnen sind, ihre Autonomie nicht zurückerhalten hat. Der Verteidigungsetat der Republik wird drastisch gekürzt; slowenische Wehrpflichtige sollen ihren Dienst nur noch in der Heimat leisten. Slowenien beansprucht das Kommando über seine Territorialstreitkräfte. Das jugoslawische Verteidigungsministerium erklärt diesen Beschluß für illegal, weil er der Beginn zur Gründung eigener Streitkräfte der Republiken wäre. Der frühere Generalstabschef Mirkovic droht, die Armee werde ein Auseinanderbrechen Jugoslawiens nicht zulassen.
5. Oktober 1990
Jugoslawische Truppen besetzen das Hauptquartier der slowenischen Territorialverteidigung. Der slowenische Verteidigungsminister sagt, das Kommando sei schon mehrere Tage vorher verlegt worden. Falls die Bundesarmee das neue Hauptquartier angreifen sollte, werde Slowenien militärischen Widerstand leisten.
23. Dezember 1990
In einem Referendum entscheiden sich 88,5 Prozent der Slowenen dafür, daß ihre Republik ein selbständiger Staat werden soll. Mit dem Referendum verbindet sich der Auftrag an die slowenische Regierung, innerhalb von sechs Monaten alle noch fehlenden Voraussetzungen für die Eigenstaatlichkeit zu schaffen.
20. Februar 1991
Das slowenische Parlament beschließt die Trennung von Jugoslawien und spricht der Bundesregierung jedes Recht ab, in und für Slowenien Entscheidungen zu treffen.
21. Februar 1991
Das kroatische Parlament verkündet den Vorrang der Republikgesetze vor denen der Föderation. Dem Bundespräsidenten wird untersagt, ohne Zustimmung des kroatischen Parlaments den Ausnahmezustand in der Republik auszurufen.
28. Februar 1991
Die Serben der Region um Knin (Krajina) erklären ihre Unabhängigkeit von Kroatien. Unter Führung von Milan Babic wird eine Regierung der Autonomen Krajina gebildet. Nach Angaben von Babic soll diese zukünftig auch große Teile von Bosnien-Hercegovina umfassen. Das serbische Parlament lehnt im April das Ersuchen der Autonomen Krajina, sich Serbien anschließen zu können, ab. Von März bis Mai kommt es in den Gebieten Kroatiens, die mehrheitlich von Serben bewohnt werden, zu zahlreichen militärischen Zwischenfällen, in die zum Teil die Bundesarmee auf Seite der Serben eingreift. Die kroatischen Behörden verlieren praktisch vollständig die Herrschaft über diese Gebiete. Laut Babic handelt es sich insgesamt um rund 10.000 qkm (ein Fünftel Kroatiens) mit 350.000 Einwohnern, von denen über 90 Prozent Serben seien. (letzteres zweifellos stark übertrieben)
12. und 15. März 1991
Krisensitzungen des Staatspräsidiums. Die Armeeführung fordert die Verhängung des Ausnahmezustands und die Mobilisierung von Reservisten. Nur die Armee sei noch in der Lage, eine politische Neuordnung Jugoslawiens zu ermöglichen. Außerdem fordert die Armeeführung für sich das Recht, selbständig, ohne Kontrolle politischer Instanzen, über den Einsatz von Truppen entscheiden zu dürfen. Das Staatspräsidium lehnt diese Forderungen ab.
Auch die serbischen Vertreter verlangen "außerordentliche Maßnahmen" der Armee, was nur von Montenegro unterstützt wird. Der serbische Parteichef Milosevic greift die Gegner der Verhängung des Ausnahmezustands scharf an und beschuldigt sie der Sabotage und Blockade. Er spricht von der Endphase der Agonie Jugoslawiens und kündigt die Mobilisierung der serbischen Miliztruppen an. Serbien werde die Beschlüsse des Staatspräsidiums nicht mehr anerkennen.
6. Mai 1991
Bei einer Demonstration von 30.000 Menschen in der kroatischen Hafenstadt Split wird ein Soldat getötet. Der jugoslawische Verteidigungsminister Kadijevic fordert die Staatsführung auf, "normale Verhältnisse wiederherzustellen". Anderenfalls werde die Armee selbst dafür sorgen.
19. Mai 1991
Referendum in Kroatien. Mit über 90 Prozent - die serbische Minderheit hatte die Abstimmung boykottiert - wird für die Selbständigkeit und Souveränität votiert. Präsident Tudjman erklärt, die Grundlagen Jugoslawiens seien zerstört und es bleibe nur noch die Option eines Bündnisses souveräner Republiken. Falls bis Ende Juni kein Beschluß über die Umwandlung Jugoslawiens in einen Staatenbund erreicht sei, werde Kroatien seine Unabhängigkeit erklären.
29. und 30. Mai 1991
Der Vorsitzende des Europarats, Santer, und der Vorsitzende der Europäischen Kommission, Delors, besuchen Belgrad, um sich für den Erhalt der staatlichen Einheit einzusetzen. Santer droht, Jugoslawien könne nicht mit einer EG-Assoziierung rechnen, "bis es seine inneren Probleme bewältigt hat".
6. Juni 1991
Nach zahlreichen Krisensitzungen des Staatspräsidiums und der Republikführungen stimmen alle Seiten einem Kompromißvorschlag zu, den Makedonien und Bosnien-Hercegovina ausgearbeitet hatten. Das beschlossene Papier steckt, was die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Republiken und Bundesregierung, Recht der Republiken auf eigene Außen- und Verteidigungspolitik usw. angeht, voller Widersprüche und Ungenauigkeiten. Die EG begrüßt den Kompromiß enthusiastisch. Serbien zieht zwei Tage später seine Zustimmung zurück. Kroatien und Slowenien verständigen sich am 15. Juni darauf, bis spätestens 26. Juni ihre Unabhängigkeit zu erklären.
21. Juni 1991
US-Außenminister Baker besucht Belgrad, um noch einmal vor einseitigen Schritten Sloweniens und Kroatiens zu warnen. Die beiden Republiken könnten nicht mit Anerkennung rechnen. Er verweist auf einen entsprechenden dringenden Appell der KSZE, Jugoslawien als Einheit zu erhalten. Ministerpräsident Markovic kündigt an, daß "alle verfassungsgemäßen Mittel" angewendet würden, um die Abspaltung zu verhindern.
25. Juni 1991
Unabhängigkeitserklärung Sloweniens und Kroatiens. Die Belgrader Regierung bezeichnet die Erklärungen als illegal und kündigt "Maßnahmen zur Sicherung der Landesgrenzen und zur Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen" an.
An den folgenden Tagen versucht die Bundesarmee, Slowenien mit militärischer Gewalt unter Kontrolle zu bringen. Nach erfolgreicher Gegenwehr der slowenischen Territorialverteidigung kommt es zu einem Waffenstillstand. Mitte Juli gibt das jugoslawische Staatspräsidium überraschend die Entscheidung bekannt, die Armee aus Slowenien abzuziehen, was bis Ende Oktober tatsächlich geschieht.
Dafür wird die Bundesarmee immer mehr in Kroatien aktiv, um weitere serbische Gebietsgewinne zu ermöglichen. Auch Orte ohne relevante serbische Bevölkerung, vor allem Dubrovnik und andere Küstenstädte, werden von der Bundesarmee heftig angegriffen. Kroatische Streitkräfte blockieren und beschießen ihrerseits zahlreiche Kasernen der Bundesarmee in der Republik. Die heftigsten Kämpfe finden von September bis Mitte November 1991 statt.
Mitte August 1991 Die Regierung Makedoniens fordert die Entlassung der makedonischen Soldaten aus der Armee, da man einen "Bruderkrieg" ablehne. Der jugoslawische Verteidigungsminister droht an, die Armee werde die Rekrutierung in Makedonien selbst in die Hand nehmen, falls sich die dortige Regierung widersetze.
25. August 1991
Die deutsche Bundesregierung droht mit der Anerkennung Sloweniens und Kroatiens, falls "die Politik der gewaltsam vollendeten Tatsachen mit Unterstützung der Armee" nicht eingestellt werde. Ähnlich äußert sich Kohl am 4. September in einer Regierungserklärung zur Lage in der UdSSR und Jugoslawien. Andererseits wird immer wieder betont, daß es keinen deutschen "Alleingang" geben werde.
8. September 1991
Referendum in Makedonien über die Unabhängigkeit der Republik. Dreiviertel der Wahlberechtigten stimmen zu; die albanische Volksgruppe (etwa 20 Prozent der Gesamtbevölkerung) hatte die Abstimmung boykottiert. - Hunderttausende feiern in der Hauptstadt Skopje das Ergebnis. Im Oktober beginnt der teilweise Rückzug der Bundesarmee aus Makedonien. Im Januar 1992 kündigt die Armeeführung den vollständigen Abzug bis Mitte April an.
19. September 1991
Die Regierung von Bosnien-Hercegovina beschließt, keine Soldaten für die Bundesarmee mehr zu stellen. Das wird am 24. September ergänzt durch das Verlangen, die Bundesarmee solle ohne Genehmigung der Republikregierung keine Waffen oder Soldaten mehr durch die Republik bewegen. Hintergrund dieser Forderung ist, daß Bosnien-Hercegovina seit Juli zum Aufmarschgebiet und logistischen Hinterland der Kriegführung gegen Kroatien geworden ist.
Mitte bis Ende September 1991 Nacheinander erklären alle von Serben bewohnten Regionen Bosnien-Hercegovinas ihre "Autonomie". Es handelt sich insgesamt um mindestens 40 Prozent des Territoriums der Republik.
Ende September 1991 Verboten und massiv von der Polizei behindert führen die Albaner der serbischen Provinz Kosovo ein Referendum durch, mit dem der Status einer eigenständigen Republik gefordert wird. Erwartungsgemäß wird über 90 Prozent Zustimmung gemeldet, doch hat das praktisch keinerlei Konsequenzen. Im Oktober bildet das von Serbien aufgelöste Provinzparlament des Kosovo eine Untergrundregierung, deren wichtigste Aufgabe die Vorbereitung freier Wahlen sein soll.
3. Oktober 1991
Das Rest-Staatspräsidium Jugoslawiens erteilt sich das Recht, künftig Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu fassen, und übernimmt zugleich "gewisse Funktionen" des Bundesparlaments. Der Vertreter Bosnien-Hercegovinas und Makedoniens sprechen von einem "verfassungswidrigen Putsch".
15. Oktober 1991
Das Parlament von Bosnien-Hercegovina beschließt nach Auszug der serbischen Abgeordneten fast einstimmig die Souveränität der Republik, da die Struktur Jugoslawiens irreparabel zerstört sei. Das bedeutet jedoch noch keine staatliche Unabhängigkeitserklärung. Die Serben bilden ein autonomes Gegenparlament.
Ende Oktober 1991
Verbotene, selbstorganisierte Volksabstimmung unter den rund 400.000 Muslimen der Region Sancak/Novi Pazar ergibt eine große Mehrheit für die Unabhängigkeit von Serbien und Montenegro. Infolge der Repression und terroristischer Übergriffe fliehen vor allem seit Beginn des Krieges in Bosnien Zehntausende Muslime aus dem Sancak.
8. November 1991
Mit der Begründung, Belgrad habe einen Friedensvorschlag nicht akzeptiert, setzt die EG ein erstes Paket von Sanktionen in Kraft. Außerdem wolle man sich bei der UNO um ein Ölembargo bemühen. Die USA schließen sich den Sanktionen zwei Tage später an. Ungefähr 40 Prozent des jugoslawischen Außenhandels entfielen auf die EG und 5 Prozent auf die USA.
10. November 1991
Ein Referendum unter den Serben von Bosnien-Hercegovina über die Vereinigung mit Serbien, Montenegro und den serbischen Gebieten Kroatiens findet breiteste Zustimmung.
18. November 1991
Die kroatischen Verteidiger der monatelang von der Bundesarmee und serbischen Einheiten belagerten Stadt Vukovar in Ostslawonien kapitulieren. Die Bundesarmee verstärkt nun den Druck auf die Nachbarstadt Osijek. In Mitteldalmatien versucht sie, die Hafenstadt Zadar abzuschneiden und zu erobern.
22. November 1991
Abkommen über den Abzug der Einheiten der Bundesarmee aus Zagreb innerhalb von zwei Wochen. Obwohl vielerorts noch gekämpft wird, ist erkennbar, daß die Armee ihren Rückzug aus den meisten Teilen Kroatiens - allerdings nicht aus den von Serben kontrollierten oder beanspruchten Gebieten - eingeleitet hat. Der größte Teil der freiwerdenden Truppen wird nach Bosnien-Hercegovina verlegt.
26. November 1991
Genscher macht deutlich, daß die Bundesregierung nur noch den Europa-Gipfel von Maastricht (9.-19. Dezember) abwarten will und danach die Anerkennung Sloweniens und Kroatiens einleiten wird. Im Bundestag sagt Kohl einen Tag später, die Bundesregierung wolle die beiden Republiken noch vor Weihnachten anerkennen.
16. Dezember 1991
Die EG-Staaten beschließen einen Bedingungskatalog, der Kriterien für die Anerkennung der neuen Staaten festlegt, beispielsweise die Respektierung bestimmter Minderheitsrechte. Über die Anerkennung von Slowenien und Kroatien soll bis Mitte Januar 1992 entschieden werden.
22. Dezember 1991
Der Präsident von Bosnien-Hercegovina, Izetbegovic, begründet die Entscheidung der Republikregierung (gegen die Stimmen der beiden serbischen Vertreter), bei der EG die völkerrechtliche Anerkennung zu beantragen. "Wir hatten nur die Wahl, gleichberechtigt und unabhängig oder ein Bestandteil Großserbiens zu werden."
9. Januar 1992
Die mehrheitlich von Serben bewohnten Regionen Bosnien-Hercegovinas proklamieren die Gründung eines eigenen Staates, der Teil Jugoslawiens bleiben soll. Im März geben sie sich eine Verfassung.
9. Januar 1992
Der serbische Parteichef Milosevic erklärt, der Krieg in Kroatien sei beendet, da die wesentlichen Ziele erreicht seien. Im großen und ganzen bewahrheitet sich diese Feststellung. Es kommt zu einer weitgehend stabilen Waffenruhe auf Basis der für die Serben günstigen militärischen Situation. Im Frühjahr 1992 werden in den ehemaligen Kampfgebieten UN-Friedenstruppen stationiert.
15. Januar 1992
Die EG erkennt Slowenien und Kroatien an. Die BRD hatte diesen Schritt schon in den letzten Dezembertagen 1991 vorweggenommen. Die USA kündigen die Anerkennung der beiden Republiken erst im April an. Am 22. Mai werden sie, zusammen mit Bosnien-Hercegovina, in die UNO aufgenommen.
25. Januar 1992
Unter Berufung auf den Bedingungskatalog der EG für die Anerkennung beschließt das Parlament in Sarajevo (ohne die serbischen Abgeordneten), Ende Februar ein Referendum über die Unabhängigkeit und Souveränität Bosnien-Hercegovinas durchzuführen. Der Führer der bosnischen Serben, Karadzic, kommentiert dies als "Kriegserklärung an die Serben".
29. Februar und 1. März 1992
Referendum in Bosnien-Hercegovina, von den Serben boykottiert. 63 Prozent der Stimmberechtigten oder 99,4 Prozent aller an der Abstimmung Teilnehmenden votieren mit Ja.
Als Reaktion errichten bewaffnete Serben Straßensperren in Sarajevo und fordern, alle Schritte zur staatlichen Unabhängigkeit zu unterlassen.
18. März 1992
Die Repräsentanten der drei Volksgruppen in Bosnien-Hercegovina einigen sich unter Vermittlung der EG grundsätzlich auf eine "Kantonalisierung" der Republik. Diese soll zwar mit einigen zentralen Kompetenzen erhalten bleiben, aber im Wesentlichen sollen die ethnisch definierten Bezirke - deren Grenzen jedoch noch völlig umstritten sind - autonom sein. Das heißt, es geht praktisch um eine Dreiteilung der Republik. Kroaten und Muslime ziehen wenig später ihre Zustimmung zurück, mit der Begründung, Bosnien-Hercegovina müsse als Einheit erhalten bleiben.
Der gescheiterte Teilungsplan erlebt ein Jahr später kaum verändert als "Vance-Owen-Plan" seine Auferstehung. Diesmal akzeptieren ihn die kroatischen Vertreter sofort, die muslimischen mit Verzögerung und unter Protest, während die serbischen Politiker ihn ablehnen und sich diese Haltung durch ein Referendum bestätigen lassen.
7. April 1992
Die EG beschließt zu diesem Datum die Anerkennung von Bosnien-Hercegovina, lehnt es aber wegen griechischer Einsprüche ab, auch Makedonien anzuerkennen.
Am gleichen Tag rufen die Serben der Republik ihren eigenen Staat aus.
Anfang April 1992
Eine serbische Offensive bringt Nordostbosnien in ihre Hand, darunter viele Orte, in denen vorher die Bevölkerungsmehrheit muslimisch gewesen war. Niederbrennen von Dörfern, Terror und Vertreibung werden gezielt zur "ethnischen Säuberung" eingesetzt. Der Bürgerkrieg breitet sich über das ganze Territorium von Bosnien-Hercegovina aus.
27. April 1992
Die übrig gebliebenen serbischen und montenegrinischen Abgeordneten des Bundesparlaments proklamieren die Gründung eines neuen Staates Jugoslawien und beschließen eine Verfassung.
20. Mai 1992
Die jugoslawische Armeeführung meldet, sie habe alle ihre Truppen aus Bosnien-Hercegovina "planmäßig abgezogen". Das heißt, die dort kämpfenden Serben haben offiziell mit der Armee nichts mehr zu tun; die Armeeführung lehnt jede Verantwortlichkeit ab. Fakt ist allerdings, daß sie beim Abzug ihre schweren Waffen und ihre Anlagen den Serben übergeben hat und sie auch weiterhin versorgt.
30. Mai 1992
Der UNO-Sicherheitsrat verhängt eine totale Wirtschaftsblockade gegen Restjugoslawien. Damit übernimmt er Beschlüsse, die die EG zwei Tage vorher gefaßt hatte.
3. Juli 1992
Die "Kroatische Gemeinschaft Herceg-Bosna", d.h. die von Kroaten dominierten Gebiete der Republik, bilden eine "außerordentliche Übergangsregierung" und kündigen den Aufbau einer eigenen Verwaltung an. Ihr Führer Mate Boban behauptet, dieser Schritt stehe nicht im Widerspruch zur Souveränität und Integrität von Bosnien-Hercegovina. Tatsächlich handelt es sich aber um die Festigung eigenstaatlicher Strukturen dieser Gebiete. Die Regierung in Sarajevo bezeichnet die Proklamation von Herceg-Bosna als gesetzwidrig.
10. Juli 1992
NATO und WEU setzen Kriegsschiffe ein, um das Handelsembargo gegen Restjugoslawien durchzusetzen. Die BRD ist mit von der Partie. Die Kriegsschiffe sollen anfahrende Handelsschiffe "ansprechen" und nach ihrer Fracht fragen, aber keine Gewalt anwenden, um ihre Weiterfahrt zu verhindern.
13. August 1992
Restjugoslawien erkennt Slowenien als erste der abgespaltenen Republiken an.
19. September 1992
Der UNO-Sicherheitsrat stellt fest, daß der Staat Jugoslawien aufgehört habe zu bestehen. Die Vollversammlung schließt auf Empfehlung des Sicherheitsrats drei Tage später Restjugoslawien aus der UNO aus: Es sei kein Rechtsnachfolger des alten Mitgliedstaats und müsse daher einen neuen Antrag auf Aufnahme in die UNO stellen.
9. Oktober 1992
Der UNO-Sicherheitsrat untersagt militärische Flüge über Bosnien-Hercegovina; ausgenommen sind Flüge der UN-Truppen oder zu ihrer Unterstützung. Der Beschluß geht auf US-Präsident Bush zurück, der eine "Flugverbotszone" vorgeschlagen hatte, wobei es darum geht, die Serben an der Ausnutzung ihrer Luftüberlegenheit zu hindern. Bei eventuellen Verletzungen des Flugverbots soll über Maßnahmen zur Durchsetzung der Resolution beraten werden.
24. November 1992
Die NATO-WEU-Flotte vor der jugoslawischen Küste kann künftig auch Gewalt gegen mutmaßliche Blockadebrecher anwenden. Tatsächlich ist es jedoch bis heute zu keinem Zwischenfall gekommen, bei dem auf See Schußwaffen eingesetzt wurden.
Knut Mellenthin
analyse & kritik, 7. Juli 1993