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UN-Sanktionen gegen Iran beschlossen
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 23. Dezember einstimmig beschlossen, Sanktionen gegen Iran zu verhängen. Vorausgegangen waren zweimonatige Diskussionen zwischen den fünf ständigen Ratsmitgliedern (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) und Deutschland. Der erste Entwurf, den das EU-Trio Ende Oktober vorgelegt hatte, wurde in mehreren Punkten abgeschwächt.
Die Resolution 1737 fordert alle Staaten auf, die Belieferung Irans mit Allen Gütern zu verhindern, die mit der Uran-Anreicherung, mit dem Bau eines Schwerwasser-Reaktors oder dem Entwicklung atomwaffenfähiger Trägersysteme (Raketen) zu tun haben könnten. Verboten ist auch jede Form von technischer Unterstützung Irans in diesen drei Punkten. In einem Anhang zur Resolution werden zahlreiche Objekte benannt, auf die sich das Verbot bezieht. Eine Ausnahme gilt ausdrücklich für den Leichtwasserreaktor bei Buschehr, der von russischen Firmen gebaut wird und vertragsgemäß Ende 2007 betriebsfertig sein soll. Die Ausnahme gilt auch für die Belieferung des AKW mit Brennstäben. Die ersten Entwürfe der EU hatten vorgesehen, diese unter das Verbot fallen zu lassen. Das scheiterte am Widerspruch Moskaus.
Die Auslandskonten von elf namentlich genannten Iranern, die in Zusammenhang mit den von den Sanktionen betroffenen Vorhaben stehen sollen, werden eingefroren. Ihre Reisetätigkeit muss einer eigens gebildeten Kommission des Sicherheitsrates gemeldet werden. Die ersten Entwürfe hatten ein Reiseverbot vorgesehen. Eingefroren werden auch die Auslandskonten mehrerer Institutionen, darunter der Iranischen Atomenergiebehörde.
Falls Iran nicht alle Arbeiten an der Uran-Anreicherung einstellt, wird der Sicherheitsrat in zwei Monaten über weitere Sanktionen beraten. Die US-Regierung hat darüber hinaus ihre Verbündeten aufgerufen, sich sofort den seit Jahren geltenden amerikanischen Sanktionen gegen Iran anzuschließen und insbesondere den Erdöl-Import zu stoppen.
Knut Mellenthin
Junge Welt, 27. Dezember 2006