KNUT MELLENTHIN

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Keine Verhandlungsperspektive

Im Streit um sein ziviles Atomprogramm ist Iran mit starren Maximalforderungen konfrontiert

Falls nicht eine der beiden Seiten noch einmal alles über den Haufen wirft, soll es am 5. Dezember an einem noch zu vereinbarenden Ort ein möglicherweise sogar mehrtägiges Treffen zwischen dem Iran und seinen Gegnern im Atomstreit – China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA – geben. Als Austragungsorte sind Wien, Genf und – vom Iran vorgeschlagen, aber von der Sechsergruppe abgelehnt - die Türkei im Gespräch. Die vorerst letzte Begegnung dieser Art hatte am 1. Oktober vorigen Jahres in Genf stattgefunden.

Die Erwartungen an dieses Treffen sind von vornherein so unterschiedlich, wie sie überhaupt nur sein könnten. Auf der einen Seite besteht vor allem die US-Regierung darauf, dass das iranische Atomprogramm eindeutig das zu behandelnde Hauptthema sein müsse. Auf der anderen Seite haben iranische Politiker wie Präsident Mahmud Ahmadinedschad, Außenminister Manutschehr Mottaki und Chefunterhändler Said Dschalili klargestellt, dass eine breite Palette von Themen erörtert werden könne – nicht jedoch das Atomprogramm. Anscheinend besteht aber ein stillschweigender Konsens aller Beteiligten, diese Meinungsverschiedenheit erst während der bevorstehenden Gespräche auszutragen.

Auch wenn in den Medien die Begriffe „Verhandlungen“, „Gespräche“ oder „Diskussionen“ austauschbar gebraucht werden, handelt es sich dennoch genau genommen nicht um Verhandlungen, sondern nur um ein Vorstadium. Überhaupt hat es während des gesamten seit 2002 geführten internationalen Streits noch niemals Verhandlungen im formalen Sinn des Wortes zwischen Iran und der Sechsergruppe, die auch als 5+1 bezeichnet wird, gegeben. Diese Gruppe hat sich erst im Frühjahr oder Sommer 2006 konstituiert. Zuvor hatten seit Herbst 2003 Gespräche zwischen Iran und dem sogenannten EU-Trio – Deutschland, Frankreich und Großbritannien – stattgefunden. Das Trio agierte dabei zwar in enger Abstimmung mit den USA, aber – zumindest offiziell - nicht in Konsultation mit China und Russland.

Formal gesehen handelte es sich damals um Verhandlungen. Nicht aber praktisch, da sich herausstellte, dass die drei europäischen Mächte in Zusammenarbeit mit den USA lediglich eine von vornherein unverhandelbare Maximallösung durchsetzen wollten: den zeitlich unbefristeten Verzicht Irans auf zentrale Teile seines zivilen Atomprogramms. Damit hatte die iranische Seite offenbar überhaupt nicht gerechnet. Die Iraner hatten, auch aufgrund übertriebener Hoffnungen in die Eigenständigkeit der EU gegenüber den USA, tatsächliche Verhandlungen über die Perfektionierung des Kontrollsystems der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA) erwartet. In dieser Hinsicht wären sie damals zu erheblichen Zugeständnissen bereit gewesen. Als freiwillige vertrauensbildende Maßnahme hatte Iran sogar einem Moratorium – Unterbrechung aller mit der Uran-Anreicherung zusammenhängenden Arbeiten für die Dauer der Verhandlungen – zugestimmt.

Nach monatelangen Verzögerungsspielchen legte das EU-Trio schließlich Anfang August 2005, ganz kurz vor der Amtseinführung des neuen Präsidenten Ahmadinedschad, sein mit den USA abgestimmtes Vorschlagspaket vor. Es enthielt auf der einen Seite nicht ein einziges konkret und verbindlich formuliertes Angebot an den Iran, weder auf wirtschaftlichem noch auf sicherheitsstrategischem Gebiet. Auf der anderen Seite sollte sich Iran jedoch bereit erklären, nicht nur seine Arbeiten an der Uran-Anreicherung vollständig einzustellen, sondern auch auf den Bau von Schwerwasserreaktoren zu verzichten. Eine „Überprüfung“ dieses Langzeitabkommens hätte, dem westlichen Vorschlag zufolge, erstmals in zehn Jahren erfolgen sollen.

In der iranischen Antwort, die noch unter Ahmadinedschads Vorgänger, dem „Reformpräsidenten“ Mohammad Chatami, abgegeben wurde, hieß es mit offensichtlicher Enttäuschung: „Der Vorschlag ist extrem lang hinsichtlich der Forderungen an Iran, aber absurd kurz in seinen Angeboten an Iran. Er zeigt das Fehlen jeden Versuchs, wenigstens einen Anschein von Ausgewogenheit zu schaffen. Er läuft auf eine Beleidigung der iranischen Nation hinaus.“

Gleichzeitig kündigte Iran das freiwillige Moratorium. Darauf reagierte das EU-Trio mit dem Abbruch der Verhandlungen und erklärte, dass diese erst nach einer Wiederinkraftsetzung des Moratoriums fortgesetzt werden könnten. Propagandistisch wird das seither in totaler Verkehrung der realen Verhältnisse mit Aufrufen an den Iran verbunden, „an den Verhandlungstisch zurückzukehren“.

Mit dem ersten gemeinsamen Auftreten der Sechsergruppe im Juni 2006 schlossen sich auch China und Russland dieser Haltung an. In der Folgezeit wurden die Kontakte nach Teheran nur noch durch regelmäßige Telefonate und gelegentliche Treffen zwischen dem Außenpolitik-Verantwortlichen der EU, Javier Solana, und dem iranischen Chefunterhändler aufrecht erhalten. Das war zunächst der jetzige Parlamentspräsident Ali Laridschani und seit dessen Rückzug im Oktober 2007 Said Dschalili. Am 19. Juli 2008, also noch in der Amtszeit von George W. Bush, gab es zum allerersten Mal ein Treffen mit Dschalili, bei dem alle Staaten der Sechsergruppe vertreten waren. Allerdings beteiligte sich William S. Burns, Staatssekretär im US-Außenministerium, nur als schweigender Beobachter und Zuhörer. Erst unter Barack Obama kündigte Außenministerin Hillary Clinton im April 2009 an, dass die USA an künftigen Begegnungen mit dem Iran aktiv teilnehmen würden. Das Treffen in Genf am 1. Oktober 2009 war nicht nur das bisher letzte, sondern zugleich auch das erste dieser Art. Die Schuld dafür liegt ganz offensichtlich nicht beim Iran.

Angesichts der vorherrschenden Begriffsverwirrung könnte man auf den Gedanken kommen, die Sechsergruppe habe mittlerweile ihre kategorische Forderung nach Wiederherstellung des iranischen Moratoriums als Vorbedingung für die Aufnahme von Verhandlungen fallen gelassen. Das trifft aber genau betrachtet nicht zu. So heißt es beispielsweise in dem gemeinsamen „Anreiz-Paket“ der Sechsergruppe vom 17. Juni 2008: „Die unten stehenden Elemente“ - nämlich die sogenannten Anreize – „werden als Verhandlungspunkte vorgeschlagen, (….) so lange wie Iran verifizierbar seine mit Anreicherung und Wiederaufarbeitung zusammenhängenden Aktivitäten einstellt.“ Auch in der am 9. Juni 2010 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolution 1929 wird penibel unterschieden zwischen einerseits „Dialog und Beratungen“ mit dem Iran, zu denen die 5+1 „ohne Vorbedingungen“ bereit seien, und andererseits „formalen Verhandlungen“, die es erst nach der Unterwerfung Irans unter sämtliche Forderungen der Sechsergruppe bezüglich seines Atomprogramms geben soll.

Mittlerweile sind schon vier Sanktionsresolutionen des Sicherheitsrates in Kraft. Die erste wurde am 23. Dezember 2006 beschlossen, die zweite am 24. März 2007, und die dritte folgte am 3. März 2008. Durch diese Beschlüsse ist Iran mit den folgenden für die Sechsergruppe von vornherein nicht verhandelbaren Forderungen konfrontiert:

1. Einstellung der Uran-Anreicherung und aller damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten, einschließlich der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf diesem Gebiet. Zum Zeitpunkt der ersten Sanktionsresolution betrieb Iran überhaupt noch keine Anreicherung. Seit Februar 2007 wird in Natanz Uran auf 3,5 Prozent angereichert, um Brennstoff für Atomkraftwerke zu produzieren. Ebenfalls in Natanz wurde im Februar 2010 mit der Anreicherung auf 19,75 Prozent begonnen. Das Material wird für die Versorgung eines Versuchsreaktors in Teheran benötigt, der medizinischen Zwecken dient. Alle Prozesse, ebenso wie das gesamte angereicherte Uran stehen unter Kontrolle der IAEA. Um waffenfähiges Uran zu erhalten, müsste es auf etwa 90 Prozent angereichert werden. Jeder Versuch dazu würde von der internationalen Behörde sofort entdeckt werden.

2. Einstellung aller mit sogenanntem Schweren Wasser in Zusammenhang stehenden Aktivitäten. Davon betroffen wäre nicht nur der im Bau befindliche Schwerwasser-Reaktor in Arak, sondern auch die Produktion von Schwerem Wasser, obwohl dieses nicht nur in Reaktoren verwendet wird.

3. Verzicht auf die Wiederaufarbeitung und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten. Dabei geht es um die Gewinnung von Plutonium aus verbrauchten Reaktor-Brennstäben. Nordkorea hat sich auf diese Weise das Material für seine ersten Nuklearwaffen verschafft. Zuvor hatte das Land aber im Januar 2003 seinen Austritt aus dem Atomwaffensperrvertrag erklärt und die Kontrollen durch die IAEA beendet. Iran hat bisher auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung keine Anstrengungen unternommen und mehrmals die Bereitschaft angedeutet, dies auch durch eine offizielle Erklärung zu fixieren.

4. Wiederinkraftsetzung eines freiwilligen Zusatzprotokolls zum Atomwaffensperrvertrag, das die iranische Regierung am 18. Dezember 2003 unterzeichnet hatte. Das Dokument sah erweiterte Kontrollbefugnisse der IAEA und eine umfassendere Informationspflicht Irans vor. Vom iranischen Parlament wurde es mehrheitlich abgelehnt und niemals ratifiziert, wurde also auch nicht rechtskräftig. Als Zeichen guten Willens hielt sich Teheran dennoch an das Zusatzprotokoll, kündigte es aber auf, nachdem die IAEA am 4. Februar 2006 beschlossen hatte, den UN-Sicherheitsrat einzuschalten. Das Zusatzprotokoll würde Iran beispielsweise verpflichten, die IAEA schon im Planungsstadium von Nuklearanlagen zu informieren. Dagegen muss nach dem Atomwaffensperrvertrag die Behörde erst ein halbes Jahr vor der Inbetriebnahme unterrichtet werden.

5. Gewährung eines sofortigen Zugangsrechts für die Inspektoren der IAEA zu sämtlichen Anlagen, Personen und Dokumenten, die sie zu sehen beziehungsweise zu sprechen wünschen. Das würde faktisch die Souveränität Irans auf seinem eigenen Territorium aufheben und entspräche der Lage, in der sich der Irak zwischen dem ersten Golfkrieg 1991 und der militärischen Besetzung im Frühjahr 2003 befand. Normalerweise sind die Rechte der IAEA unmittelbar auf Atomanlagen sowie damit in Zusammenhang stehende Personen und Dokumente beschränkt. Würde Iran sich dem Begehren der Sechsergruppe beugen, wäre das gleichbedeutend mit der Öffnung des gesamten Landes für die ungehinderte Auskundschaftung potentieller Angriffsziele, wie Präsident Ahmadinedschad zutreffend feststellte.

Für keine einzige der an Iran gestellten Forderungen gibt es eine rechtliche Grundlage. Anreicherung, Wiederaufarbeitung und Schwerwasser-Reaktoren sind Allen Unterzeichnern des Atomwaffensperrvertrages erlaubt, sofern die Anlagen und ihr Betrieb von der IAEA überwacht werden. Zusatzabkommen zum Sperrvertrag beruhen ausschließlich auf Freiwilligkeit. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, ergänzt durch Deutschland, erheben mit ihrem Vorgehen gegen Iran den Anspruch, ein ausschließlich auf diesen Staat bezogenes Sonderrecht schaffen zu können. Grundlage dafür ist die selten offen ausgesprochene Unterstellung, dass Iran durch ein heimliches Nuklearwaffen-Programm das mit dem Sperrvertrag untrennbar verbundene Recht auf uneingeschränkte friedliche Nutzung der Atomenergie verloren habe. Die IAEA hat jedoch zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass ein solches Programm jemals existiert hätte.

Abgesehen von Allen sonstigen materiellen und politischen Aspekten käme es einem schwerwiegenden Schuldeingeständnis und einem daraus resultierenden dauerhaften Pariah-Status gleich, wenn Iran sich auf die Forderungen der Sechsergruppe einlassen würde. Das könnte dem Land allenfalls mit militärischer Gewalt aufgezwungen werden. Noch so harte Wirtschaftssanktionen, selbst eine totale Blockade könnten den selben Effekt auch in zehn oder fünfzehn Jahren nicht erreichen. Irak hielt unter sehr viel schlechteren Bedingungen, geschwächt durch zwei vorausgegangene Kriege, von 1991 bis 2003 zwölf Jahre lang extreme Sanktionen aus, ohne Anzeichen für ein „Einlenken“ zu zeigen. Genau das war schließlich Grund für die Entscheidung der US-Regierung, den Konflikt durch militärische Aggression zu beenden.

Da die 5+1 ihre Maximalforderungen in mehreren UN-Resolutionen festgeschrieben haben, ist nicht einmal theoretisch zu erkennen, wo überhaupt noch Spielraum für Kompromisse sein könnte. Von einem partiellen Entgegenkommen in dem einen oder anderen Punkt könnte die iranische Seite sich folglich nicht das Geringste erhoffen. Auch aus diesem Grund wäre es falsch und irreführend, von Verhandlungen zu sprechen. Das widerspricht zwar einzelnen Äußerungen russischer und chinesischer Politiker, man wolle dem Iran nichts aufzwingen, sondern strebe eine für alle Seiten annehmbare Lösung an. Real stellen die UN-Resolutionen aber den kaum noch zu verändernden Rahmen dar, auf den sich Russland und China eingelassen haben.

Ohne Zustimmung der drei westlichen Vetomächte USA, Frankreich und Großbritannien sind die Ratsresolutionen und die mit ihnen verbundenen Sanktionen nicht mehr aufzuheben. Selbst im rein hypothetischen und höchstwahrscheinlich irrealen Fall, dass Iran sämtliche Forderungen ohne Abstriche annehmen würde, käme dadurch kein Automatismus in Gang. Vielmehr bedürfte es auch dann noch eines formalen Beschlusses, dass Iran „seine Verpflichtungen aus den relevanten Resolutionen des Sicherheitsrates vollständig erfüllt“ habe und dass „das internationale Vertrauen in die ausschließlich friedliche Natur des iranischen Atomprogramms“ hergestellt sei.

In dieser Situation könnten die USA – und selbstverständlich ebenso Frankreich und Großbritannien – ihre Zustimmung zur Aufhebung der Resolutionen davon abhängig machen, dass Iran zusätzliche Forderungen akzeptiert. Diese könnten sich zum Beispiel auf noch weiter gehende Kontrollmaßnahmen beziehen, aber auch auf eine grundsätzliche Änderung der iranischen Außenpolitik. So könnte zum Beispiel die Einstellung der Unterstützung für die libanesische Hisbollah und die palästinensische Hamas gefordert werden.

Diese äußerst negativen, perspektivlosen Voraussetzungen erklären, warum die Bereitschaft Irans, mit der Sechsergruppe noch irgendwelche Gespräche über sein ziviles Atomprogramm zu führen, auf dem Nullpunkt ist. Lieber würde man die Verhandlungen über den „fuel swap deal“ vorantreiben, der die Versorgung des medizinisch genutzten Teheraner Versuchsreaktors mit Brennstoff sichern soll. Das von Argentinien 1993 gelieferte Material reicht voraussichtlich nur noch bis Ende 2010. Iran hatte deshalb im Juni 2009 bei der IAEA sein Interesse angemeldet, neue Brennstäbe auf dem internationalen Markt zu kaufen.

Rechtlich und sachlich gäbe es nicht den geringsten Grund, diesem iranischen Vorhaben zu widersprechen. Trotzdem intervenierte die US-Regierung dagegen und brachte stattdessen ein Tauschgeschäft ins Spiel: Iran sollte 1.200 Kilogramm schwach angereichertes Uran (LEU) nach Russland liefern. Dort sollte es auf die erforderlichen 19,75 Prozent angereichert und schließlich in Frankreich zu Brennstäben verarbeitet werden. Damals besaß Iran knapp 1.800 Kilogramm LEU. Der Tausch hätte ihm weniger LEU gelassen als rein theoretisch für die Herstellung einer Atombombe – nach entsprechender Hochanreicherung – nötig wäre.

Iran stimmte diesem Vorschlag im Prinzip zu, bestand aber in den technischen Gesprächen, die darüber im Oktober 2009 geführt wurden, auf der Gleichzeitigkeit des Tauschgeschäfts, um sicherzustellen, dass man die Brennstäbe wirklich erhalten würde. Das war das Ergebnis zahlreicher negativer Erfahrungen mit der Vertragsbrüchigkeit westlicher Firmen nach der „islamischen Revolution“ von 1979. Erneut betrogen zu werden, hätte nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden bedeutet, sondern wäre für die iranische Regierung vor allem in politischer Hinsicht ein Desaster geworden. Denn sowohl konservative Hardliner als auch die oppositionellen Reformer kritisierten das geplante Tauschgeschäft ohnehin schon als Ausverkauf und Verrat.

Nicht nur die USA und ihre europäischen Verbündeten, sondern die Sechsergruppe insgesamt lehnte es damals kategorisch ab, über die iranischen Einwände auch nur zu diskutieren. Daraufhin ordnete Ahmadinedschad im Februar an, in Natanz mit der Anreicherung von Uran auf 19,75 Prozent zu beginnen. Bis zum 20. August waren dort, einem Bericht der IAEA vom 6. September zufolge, 22 Kilo produziert worden. Höchst ungewiss ist jedoch, ob Iran wirklich die Fähigkeit besitzt oder in kurzer Zeit entwickeln kann, das Material zu Brennstäben zu verarbeiten.

Deshalb bleibt die iranische Führung daran interessiert, doch wieder auf die Idee des fuel swap zurückzukommen. Grundlage dafür soll die Teheraner Erklärung sein, die der Iran am 17. Mai gemeinsam mit der Türkei und Brasilien abgab. Im Zentrum der Erklärung steht das Angebot, das vom Iran zu liefernde schwach angereicherte Uran bis zur Fertigstellung der Brennstäbe in der Türkei unter Aufsicht der IAEA zwischenzulagern. Allerdings wurde dieser Vorschlag mit Zustimmung Chinas und Russlands in der Sicherheitsratsresolution 1929 vom 9. Juni ohne einen einzigen begründenden Satz als „nicht konstruktiv“ abgefertigt. Inoffiziell hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, dass sie die Sechsergruppe dazu bringen will, die Bedingungen des Tauschgeschäfts jetzt sogar noch wesentlich schärfer zu formulieren als im Oktober 2009. Unter anderem soll die Menge LEU, die Iran zu liefern hat, auf 3.000 Kilogramm heraufgesetzt werden, obwohl das mehr als doppelt so viel ist wie zur Produktion der Brennstäbe für den Teheraner Reaktor benötigt wird. Insgesamt besitzt Iran derzeit zwischen 3.100 und 3.200 Kilogramm schwach angereichertes Uran.

So ist zu befürchten, dass sowohl das bevorstehende Treffen zwischen den Vertretern Irans und der Sechsergruppe als auch eventuelle Verhandlungen über den fuel swap, für die bisher noch kein Termin im Gespräch ist, schon vor ihren Beginn gescheitert sind. Unter dem Strich dienen sie als propagandistisches Vorspiel für die nächste Resolution des UN-Sicherheitsrats. Die Frist von 90 Tagen, die dem Iran in der Resolution 1929 für die Annahme sämtlicher Forderungen gestellt wurde, ist bereits seit über zwei Monaten abgelaufen.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 16. November 2010