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Kunst des Ausweichens
Deutsche Regierung lässt aus dem Hinterhalt gegen Nahostpolitik der EU schießen.
Die deutsche Regierung weicht weiter der Frage aus, ob sie die gemeinsame Politik der Europäischen Union gegenüber Israel ablehnt und zu hintertreiben versucht. Dieser Verdacht besteht schon seit langem. Er wurde in jüngster Zeit genährt durch die Behauptung des CDU-Abgeordneten Philipp Mißfelder, dass die Bundesregierung sich von den am 19. Juli veröffentlichten EU-Richtlinien zur Förderung israelischer Projekte „distanziert“ habe. Diese schreiben allerdings lediglich fest, was auch schon bisher übliche Praxis war: Israelische Institutionen, die in den besetzten Palästinensergebieten ansässig sind, dürfen nicht aus EU-Mitteln begünstigt werden. Mit der schriftlichen Formalisierung dieser Praxis folgte die EU-Kommission einem Beschluss der europäischen Außenminister, der am 10. Dezember vorigen Jahres gefasst worden war.
Mißfelders Behauptung war von israelischen Politikern und Medien – wie übrigens auch von Blättern der Springerpresse - dankbar aufgenommen und als scheinbar unzweifelhafte Tatsache weiterverbreitet worden, obwohl es dafür keinen greifbaren Beleg gibt: Kein Mitglied oder Sprecher der Bundesregierung hat in irgendeiner Form eine öffentliche Kritik an den neuen Richtlinien ausgesprochen. Aber andererseits hat kein Bundespolitiker Mißfelders Behauptung als falsch zurückgewiesen. Dabei ist der 33jährige Abgeordnete kein unbedeutender Neuling, auf dessen leichtfertiges Gerede niemand etwas zu geben braucht: Seit 2005 ist er Mitglied des Parlaments, seit 2009 ist er außenpolitischer Sprecher der CU/CSU-Fraktion. Eine Anfrage der Jungen Welt, was es mit Mißfelders Behauptung auf sich hat, wurde am 23. Juli von einer Regierungssprecherin rein ausweichend beantwortet.
Bei dieser Taktik scheint die Regierung auch weiter bleiben zu wollen. Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen, die von der Bundesregierung wissen wollte, „in welcher Form“ diese sich von den EU-Richtlinien distanziert habe, erhielt am Dienstag folgende Antwort des Auswärtigen Amtes: „In Umsetzung der auch von der Bundesregierung mitgetragenen Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen der Europäischen Union vom Mai und Dezember 2012 hat die Europäische Kommission in eigener Zuständigkeit Leitlinien erstellt und verabschiedet, die die Anspruchsberechtigung israelischer Institutionen auf Zuschüsse, Prämien und Finanzinstrumente im Rahmen von Programmen der Europäischen Union ab 2014 regeln. Demnach werden Ansprüche für Institutionen sowie Aktivitäten in den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten ausgeschlossen.“
Das sind allgemein bekannte Tatsachen. Sie beantworten aber nicht die gestellte Frage, ob der eifrige Israel-Lobbyist Mißfelder eine unwahre Behauptung verbreitet oder ob die deutsche Regierung Attacken und Intrigen gegen die gemeinsame Nahostpolitik der EU betreibt.
Diese Frage zu klären wäre um so wichtiger, da Israel die vermutete Uneinigkeit unter den europäischen Staaten bereits kräftig ausnutzt. Als „Reaktion“ auf die neuen EU-Richtlinien hat das für die Verwaltung der besetzten Gebiete zuständige Verteidigungsministerium ein ganzes Spektrum von Strafmaßnahmen gegen die palästinensische Bevölkerung und gegen die EU angeordnet. In der sogenannten Zone C, die rund 60 Prozent des Westjordanlandes umfasst, muss von der Anlage eines Brunnens oder einer Toilette bis hin zur Stromerzeugung durch Solarplatten jede palästinensische Aktivität von israelischen Behörden genehmigt werden. Alle von der EU dort geförderten Projekte wurden auf Befehl von Verteidigungsminister Mosche Ja'alon gestoppt. Funktionären der Europäischen Union wird generell die Einreise in die besetzten Gebiete verweigert. Zu mehr als der müden Aussage, man sei über diese israelischen Schritte „besorgt“, konnten und wollten sich die EU-Verantwortlichen nicht aufraffen.
Knut Mellenthin
Junge Welt, 1. August 2013