Funktionen für die Darstellung

Darstellung:
  • Standard.
  • Aktuelle Einstellung: Druckansicht.

Seitenpfad

Ein modernes Kriminalitätsphänomen?

Perverse Tierquäler

Schon seit mehreren Jahren häufen sich rätselhafte Angriffe auf  Pferde. Oft werden den Tieren  dabei schwere Verletzungen mit Messern oder lanzenähnlichen Gegenständen zugefügt, in einem Fall wurde einer Stute die Bauchdecke aufgeschlitzt, in einem anderen Fall einem Hengst das Geschlechtsteil abgeschnitten. Die sadistische Phantasie der Täter kennt keine Grenzen; wir ersparen Ihnen weitere Einzelheiten. Oft starben die Pferde noch auf der Weide an den Verletzungen oder mußten eingeschläfert werden, weil ihnen nicht mehr geholfen werden konnte.

Der erste aktenkundige Vorfall dieser Art ereignete sich 1992 in Sachsen-Anhalt, und danach folgten ähnliche unfaßbare Verbrechen in fast allen übrigen Regionen Deutschlands. Anfangs gingen die polizeilichen Ermittler noch davon aus, es handele sich um einen einzelnen geisteskranken Täter, der mit dem Auto quer durchs Land reist, oder vielleicht noch ein, zwei Nachahmungstäter. Inzwischen ist offensichtlich, daß die Zahl der Täter sehr viel größer ist, so daß die Polizei bereits von einem "neuen Kriminalitätsphänomen" spricht. Wie das ARD-Fernsehmagazin "Report" im Juli berichtete, sind insgesamt 235 Tatorte aktenkundig; 318 Pferde wurden verletzt, wobei 89 Tiere getötet wurden. Am meisten gefährdet sind naturgemäß besonders zutrauliche Pferde, die auf Koppeln in der Nähe von Straßen weiden.

"Was sind das bloß für Menschen?", pflegt man sich angesichts solcher schrecklichen Taten zu fragen. Da inzwischen mehrere Täter ermittelt werden konnten, läßt sich diese Frage konkret beantworten. Beispielsweise der "Pferderipper vom Bodensee": 20 Angriffe auf Pferde hat er gestanden. Der 40jährige Mann war in der DDR Gleisbauer, ist jetzt arbeitslos, hat eine Vorstrafe wegen Sexualverbrechen an Kindern. In der Vernehmung gab er an, er habe bei seinen sadistischen Angriffen auf die Pferde immer seine frühere Ehefrau vor sich gesehen. Ganz anders liegt anscheinend der zweite Fall: Eine 20jährige Arzthelferin in Mülheim/Ruhr, familiär noch gut behütet und selbst Reiterin, hat drei Tiere mit einem Skalpell aufgeschlitzt und schwer verletzt. Als Begründung gab die junge Frau an, sie sei vom Pferd gefallen und dabei getreten worden. Pferde seien bösartig und müßten deshalb bestraft werden.

So unterschiedlich der menschliche und soziale Hintergrund der behüteten jungen Frau und des aus der Lebensbahn geworfenen Langzeitarbeitslosen auch ist, gibt es doch wohl eine entscheidende Gemeinsamkeit: Es handelt sich in beiden Fällen um Menschen, die mit ihrem Leben absolut nicht selbst zurechtkommen und die ihre daraus resultierenden sadistischen Aggressionen an wehrlosen Mitgeschöpfen ausleben.

Auffällig ist, daß sich dieses "neue Kriminalitätsphänomen"  in erster Linie gegen Pferde richtet. Von vergleichbaren Angriffen gegen auf der Weide stehende Kühe oder Schafe hört man zum Glück bisher nichts. Möglicherweise zieht das Pferd solche Aggressionen besonders an, weil es nicht nur das größte, sondern auch das schönste und edelste unter den vom Menschen gehaltenen Nutztieren ist. Vielleicht hat es auch eine spezielle "Blitzableiter-Funktion" für sexuelle Perversionen und Wahnvorstellungen.

Tiere sind aber keine Blitzableiter, sondern Mitgeschöpfe, die Gefühle haben und Schmerzen leiden. "Aus Frust" ein Tier zu quälen und zu verletzen, ist etwas grundsätzlich anderes, als wenn man mal einen Teller an die Wand wirft oder die schöne Vase, ein teures Geschenk der lieben Schwiegermutter, absichtlich fallen läßt.

Bis vor wenigen Jahren galten Tiere rechtlich nur als Sache. Tiermord stand also auf einer Stufe mit Sachbeschädigung, wobei der "materielle Wert" eines Tieres in der Regel recht niedrig veranschlagt wurde. Heute werden Tiere nach bürgerlichem Recht als Lebewesen angesehen, aber die praktische Gesetzgebung und Rechtsprechung hält mit diesem Wandel noch nicht Schritt. Anders kann es wohl nicht bewertet werden, daß die Höchststrafe für Verbrechen an Tieren auf zwei Jahre begrenzt ist. Sachbeschädigung oder Eigentumsdelikte führen vielfach zu weitaus härteren Strafen als das sadistische Quälen oder Töten eines Tieres. Bislang ist erst ein Pferdemörder verurteilt worden. Mit einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und 2.000 Mark Geldbuße kam der Mann, der sich vorm Amtsgericht Dessau verantworten mußte, unangemessen mild davon. Solange Gerichtsurteile die Ansicht ausdrücken, daß der "Lebenswert" eines Tieres eben doch unendlich geringer ist als der eines Menschen, wird es wohl auch nicht zu einem entscheidenden Umdenken kommen.

Wenn man davon ausgeht, daß viele der sadistischen Tierquäler psychisch kranke Menschen, oft mit einem sehr traurigen sozialen Hintergrund, sind, dann werden die Gerichte selbstverständlich - wie bei jeder anderen Straftat auch - die individuelle Schuld und Schuldfähigkeit genau abwägen müssen. Oft wird die Betonung mehr auf einer Therapie als auf einer langen Strafe im Gefängnis liegen müssen. Aber vom Gesetzgeber fordern wir, daß er durch eine deutliche Anhebung der möglichen Höchststrafe für Verbrechen an Tieren deutlich macht, daß es nicht um ein Bagatelldelikt geht, sondern um Mord an einem lebendigen Wesen.

Knut Mellenthin

ich & du, Nr. 3/96