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Internierungsbefehl

Kenia will alle im Lande lebenden Somalis in ein jetzt schon überfülltes Flüchtlingslager einweisen.

Kenia will alle somalischen Flüchtlinge, die gegenwärtig in der Hauptstadt Nairobi und anderen Städten leben, in Dadaab internieren. Dieses „größte Flüchtlingslager der Welt“, das heute schon mehr als 450.000 Menschen, fast ausschließlich Somalis, beherbergt, war bei seiner Anlage in den 1990er Jahren auf eine Kapazität von maximal 100.000 Menschen eingestellt worden. Die Überbelegung auf fast das Fünffache, in Verbindung mit einem unzureichenden Sanitärsystem, fördert den Ausbruch und die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten. Ein Großteil der Opfer sind kleine Kinder. Alle in Dadaab – eigentlich ein 50 Quadratkilometer großer Komplex aus mindestens drei verschiedenen Lagern – tätigen internationalen Hilfsorganisation klagen seit Jahren, dass sie aufgrund des Fehlens finanzieller Mittel und extremer Überbeanspruchung ihres Personals die Arbeit nicht im erforderlichen Umfang leisten können.

Es sind vermutlich mehr als 100.000 somalische Flüchtlinge, mehr als ein Drittel davon aus Nairobi, die die kenianische Regierung jetzt zusätzlich in den überfüllten, am Randes des Kollapses operierenden Lagerkomplex sperren will. Der Begriff „Flüchtlinge“ und seine praktische Auslegung ist allerdings zweifelhaft. In Kenia, vor allem im Norden des Landes, leben seit Jahrhunderten zahlreiche Somalis und bilden mancherorts die Mehrheit. Außerdem sind viele somalische Flüchtlinge, die jetzt zum Beispiel den Stadtteil Eastleigh in Nairobi bewohnen, schon in den frühen 1990er Jahren während des damaligen Bürgerkriegs eingewandert. Manche betreiben inzwischen Ladengeschäfte, kleine Schneidereien oder andere handwerkliche Familienbetriebe. Ein dritter Teil sind tatsächlich Flüchtlinge aus jüngster Zeit, die gegenwärtig aber nicht in Lagern, sondern in städtischen somalischen Communities leben.

Wörtlich besagt der am Dienstag veröffentlichte Internierungsbefehl: „Alle Asylbewerber und Flüchtlinge müssen sich in den Dadaab-Flüchtlingslagern melden. Asylbewerber aus anderen Ländern müssen sich im Flüchtlingslager Kakuma melden.“ Dieses Lager liegt nach Aussagen von Hilfsorganisationen mit mehr als 100.000 Bewohnern auch schon jenseits seiner Kapazitätsgrenze. Mehr als die Hälfte sind ebenfalls Somalis, der Rest hauptsächlich Sudanesen und Südsudanesen.

Die vom Flüchtlingskommissar Badu Katelo unterzeichnete Anordnung erhält zudem die Ankündigung, dass alle städtischen Registrierungsstellen für Flüchtlinge sofort geschlossen werden. Die internationalen Hilfsorganisationen werden aufgefordert, alle Dienstleistungen, wie etwa die Verteilung von Lebensmitteln, in den Städten zu beenden.

In der Erläuterung seines Befehls suchte Katelo gar nicht erst nach technischen Ausreden. Alle Somalis müssten in Dadaab interniert werden, „weil die Flüchtlinge, besonders die in den Städten lebenden, zur Unsicherheit im Land beitragen“. Er bezog sich dabei auf eine Reihe von Anschlägen, meist mit Handgranaten ausgeführt, die die Regierung regelmäßig der islamistischen Organisation  Al-Schabab zuschreibt. „Die Leute, die die Angriffe unternehmen, leben in Flüchtlingsbevölkerungen. Die Kenianer betrachten diese als Gefahr für ihr Leben“, sagte Katelo.

Beweise für die unterstellte Verbindung gibt es nicht. Fakt ist aber, dass auf solche Anschläge meist brutale „Vergeltungsaktionen“ gegen die in kenianischen Städten lebenden Somalis folgen. So gab es in Eastleigh Mitte November ein Pogrom aufgeputschter Jugendlicher, nachdem bei einem unaufgeklärten Anschlag auf einen Kleinbus neun Menschen getötet worden waren. Parallel dazu verhaftete die Polizei willkürlich mehrere hundert Somalis, darunter angeblich auch Kinder.

Am selben Tag nahm die Polizei im nordkenianischen Garissa Rache an der somalischen Bevölkerung der Stadt, nachdem drei Soldaten bei einem Anschlag getötet worden waren. In einem Fall befahlen die Polizisten den Teilnehmern eines Gottesdienstes, die Moschee zu verlassen, und verprügelten sie dann. 

Knut Mellenthin

Junge Welt, 20.12.2012