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Ausnahmeregeln für Israel
Das »Europäische Beobachtungszentrum von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit« hat im Januar 2005 eine Definition für Antisemitismus beschlossen. Nun könnte das unausgereifte Papier zum Maßstab praktischer Politik gemacht werden.
Der Spiegel-Journalist Henryk Broder hat das immer wieder erstaunliche Talent, scheinbar bekannten Begriffen einen völlig neuen Inhalt zu geben. Am 23. Juni tauchte er in einer Sendung von Report München auf und erzählte: „Dann gibt es die zweite Holocaust-Leugnung. Das sind Leute, die behaupten, dass Ahmadinedschad’s Politik für Israel keine Gefahr darstellt. Das heißt, die einigen wenigen leugnen den Holocaust, der passiert ist, und die nächsten bestreiten, dass es im Nahen Osten demnächst einen Holocaust geben könnte. Nach meinem Dafürhalten sind die zweiten viel gefährlicher. Das sind die Antisemiten des 21. Jahrhunderts.“
An dieser Konstruktion stimmt rein gar nichts. Im einen Fall geht es um einen historischen Sachverhalt, im anderen jedoch um unterschiedliche Vermutungen über die Zukunft. Broder versucht ganz schlicht, Menschen zu stigmatisieren und auszugrenzen, weil sie seine Vermutungen nicht teilen. Sachliche Argumente vermag er für seine Annahmen nicht vorzutragen, aber das hält er offenbar auch für ganz überflüssig. Der einschüchternde Effekt der Worte „Antisemiten“ und „Holocaust-Leugner“ soll Widerspruch zum Verstummen bringen oder – wenn das nicht gelingt – die Widersprechenden moralisch diskreditieren. Und zwar gründlich, bis zur Zerstörung der beruflichen und sozialen Existenz. Wie mit Menschen zu verfahren ist, die er zu Antisemiten erklärt, hat Broder am 16. Juni im Innenausschuss des Bundestages dargelegt: „Man muss sie ausgrenzen, sie in eine Art sozialer Quarantäne isolieren.“
Broder war einer der zehn sogenannten Sachverständigen, die zur Anhörung über das Thema Antisemitismus in Deutschland eingeladen worden waren. Was den Journalisten als Sachverständigen qualifiziert, war vom Innenausschuss nicht zu erfahren. Der Bundestagsabgeordnete Gert Weisskirchen (SPD), Europa-Beauftragter für die Bekämpfung des Antisemitismus, schrieb dem Autor dieses Artikels auf eine entsprechende Anfrage launig, aber inhaltlich nicht wirklich überzeugend: „Auf Ihre Mail vom 25. Juni kann ich Ihnen nur antworten, dass Sie Herrn Broder doch am besten selbst fragen, was ihn als Antisemitismus-‚Sachverständigen’ qualifiziert.“ - Andere Angeschriebene reagierten gar nicht. Auf Umwegen war schließlich zu erfahren, dass Broder auf Wunsch der CDU-Bundestagsabgeordneten Kristina Köhler eingeladen wurde, die sich im September 2005 durch ihr Eintreten für den „Islamkritiker“ Hans-Peter Raddatz hervorgetan hatte und die vor kurzem den CDU-Arbeitskreis „Extremismus und Islamismus“ konstituiert hat.
Broders Einladung stellt eine Provokation dar, denn der Journalist ist einer der führenden moslemfeindlichen Polemiker in diesem Land. Er lässt dabei kaum ein Klischee aus und nimmt es mit der Wahrheit nicht immer ganz genau. Im Zentrum seiner Agitation steht das Schüren von Angst vor der „Islamisierung“ Europas und vor den „1,5 Milliarden Moslems in aller Welt, die chronisch zum Beleidigtsein und unvorhersehbaren Reaktionen neigen", wie Broder in seinem Buch „Hurra, wir kapitulieren!“ schreibt. Seine Teilnahme an dieser Anhörung setzt, vielleicht unbeabsichtigt, ein fatales Signal: dass der deutsche Bundestag die Verunglimpfung von Menschen, Gruppen, Staaten und Religionsgemeinschaften nicht grundsätzlich und gleichermaßen ablehnt, sondern sehr unterschiedlich beurteilt – je nachdem, gegen wen sie sich richtet. Das ist geeignet, insbesondere bei jungen Moslems das Missverständnis zu fördern, die Bekämpfung des Antisemitismus gehe auf ihre Kosten, und Widerwillen dagegen zu produzieren.
In seinem Vortrag vorm Innenausschuss machte Broder deutlich, dass ihn der Antisemitismus im Wortsinn, also die Diskriminierung und Verächtlichmachung von Juden aufgrund einer ihnen unterstellten Gruppenzugehörigkeit, nicht wirklich interessiert. Dieser stamme „aus der Asservatenkammer des letzten und vorletzten Jahrhunderts“. Ihn, den „guten alten Antisemitismus a la Horst Mahler“, möge man getrost „den Archäologen, den Antiquaren und den Historikern“ überlassen. Stattdessen sollten sich die Parlamentarier „um den modernen Antisemitismus im Kostüm des Antizionismus und um dessen Repräsentanten, die es auch in Ihren Reihen gibt“, kümmern. Der „moderne Antisemit“ phantasiere über die Israel-Lobby (von Broder in Anführungszeichen gesetzt, als gäbe es sie gar nicht), „die Amerikas Politik bestimmt“. „Oder er dreht kausale Zusammenhänge um und behauptet, die atomare Bedrohung gehe nicht vom Iran, sondern von Israel aus“. Angesichts der Tatsache, dass Iran keine einzige Atomwaffe hat, hingegen Israel nach Schätzungen zwischen 150 und 200, ist die von Broder als „antisemitisch“ stigmatisierte Auffassung allerdings schlichtweg realistisch.
An anderer Stelle seines Vortrags warf Broder den „modernen Antisemiten“ vor, sie beteiligten sich „leidenschaftlich an Debatten über eine Lösung der Palästina-Frage, die für Israel eine Endlösung bedeuten könnte“. Wie ist das zu verstehen? Als nicht abschließend ausformulierter Hinweis, dass Broder im Grunde gegen den Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten und gegen die Gründung eines palästinensischen Staates ist? Auch wer gegen eine wirtschaftliche Isolierung Irans ist, bekam in Broders Ansprache an den Innenausschuss das Etikett „Antisemit“ umgehängt. Die zugrunde liegende Logik ist von sektenhafter Schlichtheit: Alles, was nach Broders Ansicht Israel schaden könnte, gefährdet dessen Existenz. Also ist jeder, der Auffassungen vertritt, die Israel schaden könnten, auf dessen Vernichtung aus, auch wenn er sich noch so geschickt tarnt. Gegen die Unterstellung böser, ja sogar exterminatorischer Absichten ist keine Gegenwehr möglich. Kaum einer von denjenigen, die Broder als „moderne Antisemiten“ angreift, ist beispielsweise gegen das Existenzrecht Israels. Tut nichts zur Sache, doziert Broder: das zeigt nur, wie geschickt die Antisemiten ihre wirklichen Gedanken und Ziele verbergen.
Offenbar besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen der Schärfe, mit der Broder „Antisemiten“ zu stigmatisieren versucht, und der Schwierigkeit, diesen Begriff halbwegs politikfähig zu definieren. Beim „guten alten Antisemitismus“ waren und sind die Verhältnisse einfach und eindeutig, zumal dessen Vertreter sich kaum einen Zwang zum Verbergen ihrer Ansichten auferlegen. Mit dem „modernen Antisemitismus“ ist es hingegen anders. Vielfach handelt es sich um Dinge, über die man mit Grund, legitimerweise und ohne Schaden unterschiedlicher Meinung sein kann.
Zu recht stellte Broder vor dem Innenausschuss fest: „Jede Diskussion über den Antisemitismus fängt mit einer Begriffsbestimmung an“ und weiter: „Wenn Sie dem Antisemitismus beikommen wollen, müssen Sie einsehen, dass er keine fixe Größe ist, wie der Urmeter in Paris oder die Definition für Volt, Watt und Ampere.“ – Für Broder ergibt sich daraus aber lediglich, dass er persönlich seinen eigenen Maßstab definiert. Das ist, angesichts der Unmöglichkeit einer allgemein akzeptierten Definition, durchaus ein legitimes Verfahren. Nur sollte man im Blick behalten, dass es sich dabei um subjektive Ansichten handelt, die sich im gesellschaftspolitischen Diskurs mit anderen messen müssen.
Die Europäische Union hat dennoch vor einigen Jahren den Versuch unternommen, verbindlich zu regeln, was unter Antisemitismus verstanden werden soll. Herausgekommen ist dabei ein Papier mit dem Titel „A Working Definition of Anti-Semitism“, das im Januar 2005 vom EUMC (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia) abgesegnet wurde. Auffällig ist zunächst, dass die EU bisher offenbar nicht in gleicher Weise das Bedürfnis verspürte, auch Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu definieren, obwohl diese in den meisten europäischen Ländern stärker und folgenreicher verbreitet sind als der Antisemitismus. Ein wesentlicher Grund für diesen Unterschied dürfte darin liegen, dass die Opfer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit noch nicht einmal ansatzweise über ein Netzwerk verfügen, das Druck auf die EU-Gremien ausüben könnte.
Die Existenz der „Working Definition of Antisemitismus“ dürfte nur relativ wenig Menschen in Europa bekannt sein. Noch weiter dürfte die Unkenntnis über ihren Inhalt verbreitet sein. Es bedurfte externen Drucks, um das EUMC zu veranlassen, das noch nicht wirklich ausdiskutierte und ausgereifte Papier widerwillig zu veröffentlichen. Die Entstehung der „Arbeitsdefinition“ ist durch weitgehenden Mangel an demokratischer Teilnahme und Transparenz gekennzeichnet. Pro-zionistische Interessengruppen, insbesondere das American Jewish Committee, aber auch obskure, nicht im geringsten repräsentative Gruppen wie „honestly concerned“ und das Kampfblatt „Die Jüdische“, haben dabei eine ungleich größere Rolle gespielt als die politischen Parteien. Eine kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit fand, trotz der dem Thema beigemessenen herausragenden Bedeutung, überhaupt nicht statt. Gegenpositionen, auch von jüdischer und israelischer Seite, kamen kaum zu Gehör und wurden, wie Alfred Grosser bei einem „öffentlichen Expertengespräch“ im November 2004, als „Antisemiten“ niedergemacht. Die offensichtliche Tatsache, dass es bei der zentralen Frage, wie weit und in welcher Form Kritik an der israelischen Politik „zulässig“ ist, nicht zuletzt auch um handfeste Interessen geht, wurde gar nicht oder jedenfalls nur unzureichend reflektiert.
Herausgekommen ist ein Dokument von sehr geringer Publizität, Autorität und Wirkungskraft. Seit einiger Zeit gibt es jedoch einen Trend, die „Working Definition“ zum Instrument praktischer Politik zu machen, indem sie benutzt wird, um Einzelpersonen, die angeblich die Grenzen der zulässigen Kritik an Israel überschritten haben, beweiskräftig zu „überführen“. Zwischen den Beteiligten der Anhörung im Innenausschuss am 16. Juni bestand Konsens, von der Bundesregierung einen jährlichen Antisemitismus-Bericht zu fordern. In diesem Zusammenhang soll ein „Expertengremium“ eingerichtet und wohl auch ein „Antisemitismus-Beauftragter“ eingesetzt werden. Es ist zu befürchten, dass auch dabei wieder einseitig bestimmte Interessengruppen dominieren würden, die das Maß der „zulässigen“ Kritik an Israel sehr restriktiv auslegen.
So weit es um eindeutig definierte antisemitische Handlungen im Wortsinn geht, besteht an einem besonderen Antisemitismus-Bericht eigentlich kein Bedarf. Den Teilnehmern der Anhörung lag seitens des Bundeskriminalamts ein Bericht über die „Straftatenentwicklung Politisch motivierte Kriminalität – rechts, Antisemitismus“ vor. Diesen könnte man selbstverständlich erweitern und intensivieren, ebenso wie die einschlägigen Teile der Verfassungsschutz-Berichte. Bei der Forderung nach einem Jahresbericht der Bundesregierung geht es aber in erster Linie um die politisch-ideologischen Grauzonen des Themas, über deren exakte Interpretation man mit Gründen und Argumenten unterschiedlicher Meinung sein kann.
Ein Beispiel, um zu zeigen, was gemeint ist: Bei einem „OSZE-Expertenforum zur Bekämpfung des Antisemitismus“ am 25. Januar in Berlin griff Yves Pallade von Bnai Brith vier Personen wegen ihrer Äußerungen zu Israel namentlich als Antisemiten an: Ludwig Watzal (ein Angestellter der Bundeszentrale für Politische Bildung), Norman Paech (Bundestagsabgeordneter der Linken), Klaus Holz (Professor für Soziologie) und Alfred Grosser. Keiner der Vier hat das Existenzrecht Israels in Frage gestellt. Ihre Positionen sind im Diskurs grundsätzlich nicht weniger legitim als die derjenigen, die Israel trotz seiner Besatzungspolitik und der Ungleichbehandlung seiner Bürger für einen demokratischen Staat halten.
Dem geforderten Jahresbericht der Bundesregierung auf Grundlage der europäischen „Working Definition of Antisemitism“ käme eine starke normierende Funktion zu, da er sich selbstverständlich auch und gerade mit den Grauzonen des Themas beschäftigen müsste. Damit würde tatsächlich mit einem hohen Grad an Verbindlichkeit die gesamte Diskussion um die israelische Politik reguliert und eingegrenzt.
Was wird in der „Working Definition“ zu den Erscheinungsformen des Antisemitismus gerechnet? Einige Beispiele: „Juden als Volk für wirkliche oder eingebildete Untaten einzelner Juden oder einer Gruppe oder sogar für von Nicht-Juden begangene Handlungen verantwortlich zu machen.“ „Juden kollektiv für die Handlungen des Staates Israel verantwortlich machen.“ - Das ist zweifellos eine berechtigte Definition. Die Entscheidung, ob so eine Verallgemeinerung vorliegt, wird in der Regel eindeutig zu treffen sein.
„Anwendung von doppelten Standards (unterschiedlichen Maßstäben), indem von Israel ein Verhalten gefordert wird, dass von keiner anderen demokratischen Nation erwartet oder verlangt wird.“ - Auch das ist grundsätzlich berechtigt. Tatsache ist allerdings, dass „doppelte Standards“ in der Regel nicht gegen, sondern zugunsten Israels geltend gemacht werden. So etwa die faktische internationale Duldung der Besetzung fremden Territoriums – ein Verhalten, für das andere Staaten längst Sanktionen, wenn nicht sogar militärische Maßnahmen auf sich gezogen hätten.
„Vergleiche der gegenwärtigen israelischen Politik zu der der Nazis ziehen.“ – Das geschieht allerdings auch durch jüdische und israelische Kritiker recht häufig. Nicht unbedingt, weil es in jedem Einzelfall plausibel oder wenigstens diskutabel ist, sondern als eine besonders scharfe Form der Verurteilung. Zweifellos sind solche Vergleiche auch eine beliebte Form, antisemitische Ressentiments auszudrücken. Aber sind sie deshalb in jedem konkreten Einzelfall antisemitisch? Genau gelesen sagt die „Working Definition“ der EU das gar nicht aus, sondern sie zählt nur „Beispiele für Wege, auf denen sich Antisemitismus manifestiert“, auf. Interpretiert man die Definition aber so, wie das überwiegend geschieht, wäre Israel weltweit der einzige Staat, der mehr oder weniger verbindlich vor solchen Vergleichen geschützt werden soll. Denn Politiker und Staaten mit den Nazis nicht nur zu vergleichen, sondern gleichzusetzen, ist ein übliches und anscheinend allgemein akzeptiertes Verfahren. Gerade israelische und pro-israelische Politiker und Publizisten verwenden solche Vergleiche besonders häufig, derzeit vor allem gegenüber dem Iran. Die EU-Definition konstituiert also einen einzigartigen „doppelten Standard“, wenn nicht sogar ein Begriffsmonopol zugunsten Israels.
„Jüdischen Bürgern vorzuwerfen, sie seien gegenüber Israel oder den unterstellten Prioritäten der Juden weltweit loyaler als gegenüber den Interessen ihrer eigenen Nation.“ – Es geht dabei offensichtlich nicht darum, ob dies als „Anklage“ erhoben wird, sondern um die Tatsachenbehauptung als solche. Plausibel wäre das aber nur, wenn damit eine Verallgemeinerung gemeint wäre, also eine generelle Zuschreibung an alle Juden und jeden einzelnen oder zumindest an die Mehrheit der Juden. Die Formulierung der EU-Definition, „Accusing Jewish Citizens...“, lässt die Deutung offen, ob nur in der Tat unzulässige Verallgemeinerungen gemeint sind, oder auch konkrete Tatsachenbehauptungen in Bezug auf einzelne Juden.
Von interessierter Seite wird es aber häufig genau in diesem Sinn interpretiert: Als sei es unzulässig, auch nur von einem einzigen Juden anzunehmen, er fühle sich Israel mehr verbunden und verpflichtet als seinem Heimatland. Ein Beispiel: Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat es gelegentlich Widersprüche zwischen den Regierungen der USA und Israels gegeben. In keinem einzigen Fall haben die großen jüdischen Verbände der USA sich auf die Seite ihrer, also der US-amerikanischen Regierung gestellt. Ist es wirklich unzulässig und per se antisemitisch, dies als Indikator für die Loyalität nicht etwa der Juden der USA schlechthin, aber doch der Verbandsspitzen zu nehmen? Einige in der „Bekämpfung des Antisemitismus“ besonders engagierte Gruppen und Personen gehen sogar so weit, die bloße Erwähnung der US-amerikanischen Israel-Lobby als antisemitisch anzugreifen, obwohl diese selbst sich offiziell so bezeichnet und bei der Beschreibung ihres Einflusses und ihrer Erfolge keine Zurückhaltung übt. Hier gelangen wir in die Zone der Irrealität, und erstaunlich ist nur der große Einfluss, der solchen Gruppen und Personen im Antisemitismus-Diskurs eingeräumt wird.
Selbstverständlich können jeder Kritik am Staat Israels, am Zionismus – auch dieser ist nicht etwa eine antisemitische Einbildung, sondern eine politische Realität -, an jüdischen Organisationen und einzelnen Juden antisemitische Ressentiments zugrunde liegen. Das sagt über die sachliche Berechtigung der Kritik in jedem Einzelfall nicht unbedingt etwas aus. Andererseits muss eine überzogene Kritik an Israel nicht automatisch auf Antisemitismus hindeuten. Dass Staaten voreingenommen, unfair oder auf Grund unzureichender Kenntnisse beurteilt werden, ist leider ganz normal. Man denke nur an den Unsinn, bis hin zu Fälschungen, der im Zusammenhang mit dem Tibet-Konflikt über China verbreitet wird. Oder an die Unterstellung, Iran bereite gegen Israel einen „zweiten Holocaust“ vor, obwohl Angriffsdrohungen ausschließlich von israelischen Politikern ausgesprochen wurden und werden.
Letztlich stellt der Vorstoß der EU, für das Verhalten gegenüber einem einzigen Land Sonderregeln aufzustellen, die nicht gleichermaßen im Umgang mit allen anderen Ländern gelten, einen politischen Irrweg und wohl auch im rechtlichen Sinn ein Monstrum dar. Ähnliches gilt für die Herauslösung des Antisemitismus aus dem Gesamtzusammenhang von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Wenn zudem die „Bekämpfung des Antisemitismus“ und die Verbreitung von Ressentiments gegen die Moslems im eigenen Land und weltweit eine Symbiose eingehen, wird die Sache fatal.
Knut Mellenthin
Junge Welt, 9. Juli 2008
- Zum selben Thema: Broders Kampf gegen den Untergang des Abendlandes
- Wortlaut der „Working Definition on Antisemitism“:
http://fra.europa.eu/fra/material/pub/AS/AS-WorkingDefinition-draft.pdf