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Unantastbar unbegrenzt
Israel stellt territoriale Ansprüche, die von der ganzen Welt abgelehnt werden. Der Grund liegt im Zionismus.
Die LINKE will sich demnächst ihr Eintreten für das Existenzrecht Israels ins Parteiprogramm schreiben. Aber warum eigentlich, wenn man von taktischen, um nicht zu sagen opportunistischen Motiven einmal absieht?
Israel wurde am 14. Mai 1948, also vor über 60 Jahren, gegründet. Elf Minuten später war der junge Staat von den USA anerkannt, zwei Tage später auch von der Sowjetunion. Mittlerweile ist Israel militärisch so erstklassig ausgestattet, unter anderem auch mit über hundert Atomwaffen, dass ihm selbst ohne die zuverlässige Unterstützung der USA keine wirklichen Gefahren drohen. Seit dem 11. Mai 1949 ist Israel Mitglied der Vereinten Nationen – und damit länger als die meisten anderen heute bestehenden Staaten. Außer dem Iran, der Hamas und vielleicht noch der Hisbollah stellt niemand die Existenz Israels in Frage. Spätestens seit der einstimmigen Annahme des saudischen Friedensplans durch die Arabische Liga im März 2002 ist deutlich, dass deren 21 Mitgliedsländer grundsätzlich zur Anerkennung Israels bereit sind, sobald es sich aus den 1967 besetzten Gebieten zurückzieht. Ägypten hatte schon 1979, Jordanien 1994 Frieden mit dem Nachbarn gemacht.
Eine viel zu wenig beachtete Tatsache ist darüber hinaus: Die Palästinenser haben das Existenzrecht Israels schon vor bald 18 Jahren verbindlich anerkannt. Ein analoger Schritt der israelischen Seite, also die Anerkennung des Rechts der Palästinenser auf einen eigenen Staat, ist bis heute nicht erfolgt. In dem etwas irreführend als „gegenseitige Anerkennung“ bezeichneten Briefwechsel vom 9. September 1993 bestätigte der PLO-Vorsitzende Jasser Arafat dem israelischen Premier Jitzhak Rabin: „Die PLO erkennt das Recht des Staates Israel an, in Frieden und Sicherheit zu existieren.“ Im Schreiben Rabins stand dagegen lediglich: „Die Regierung Israels hat sich entschlossen, die PLO als Vertreterin des palästinensischen Volkes anzuerkennen und mit ihr Verhandlungen im Rahmen des Nahost-Friedensprozesses zu führen.“
Zurück zur Ausgangsfrage: Warum werden permanent und geradezu ritualisiert „Bekenntnisse“ zum Existenzrecht Israels „abgelegt“, obwohl dieses weder real gefährdet ist noch in nennenswertem Ausmaß bestritten wird? Sachliche Gründe können dafür jedenfalls nicht ausschlaggebend sein.
Das Existenzrecht Israels wird zudem mit kraftvollen Attributen versehen, die eher der Welt des Glaubens als der Politik zuzuordnen sind. „Unantastbar“, „bedingungslos“, „unanfechtbar“, „unumstößlich“ oder „ohne Wenn und aber“ stellen das absolute Minimum des tiefempfundenen Engagements dar. Wer ein bisschen mehr tun will, sagt, dass das Existenzrecht Israels „nach Auschwitz nicht mehr in Frage gestellt werden darf“ oder besser gleich, dass es „keinesfalls und niemals in Frage gestellt werden darf“. Die Formeln erinnern mit ihrer barocken Überladenheit ungewollt an Walter Ulbrichts Aussage vor dem 13. August 1961, niemand habe die Absicht, eine Mauer zu errichten: Sie geben Anlass zu dem Verdacht, dass irgendetwas Unausgesprochenes verborgen werden soll. Sie künden zudem aber auch von der unbedingten Entschlossenheit, sich auf keinerlei Nachdenken über den Begriff einzulassen.
Israel ist der einzige Staat der Welt, zu dessen Existenzrecht „Bekenntnisse abgelegt“ werden. Über das Existenzrecht Neuseelands, beispielsweise, zu sprechen, wäre eine offensichtliche Absurdität. Es ergibt sich ganz einfach aus der Tatsache, dass dieser Staat existiert und Mitglied der Vereinten Nationen ist. Warum reicht das im Falle Israels nicht aus? Die Existenz eines Staates zu akzeptieren, ist offensichtlich etwas anderes als die ausdrückliche Betonung und Anerkennung seines Existenzrechts. Das liegt daran, dass dieser Begriff nicht nur einen realen Sachverhalt konstatiert, sondern ihn zusätzlich politisch und ideologisch befrachtet, indem er dem konkret Existierenden eine darüber hinausgehende Legitimation zuspricht.
Wer zum Beispiel vom Existenzrecht Kosovos oder Abchasiens spräche – was praktisch außerhalb dieser Territorien niemand tut – würde zumindest implizit Zustimmung zur Entstehung ihrer staatlichen Unabhängigkeit und damit auch zu ihrer Sicht auf die Konfliktgeschichte ausdrücken. Selbst wenn es in mehr oder weniger ferner Zukunft zu diplomatischen Annäherungsprozessen kommen sollte, wird Georgien vielleicht die Existenz Abchasiens, aber noch lange nicht dessen Existenzrecht anerkennen. Das wird billigerweise auch niemand von der Regierung in Tiflis verlangen, wie immer sie dann aussehen mag. Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo. Die Bundesrepublik hat niemals das Existenzrecht der DDR anerkannt. Das kann man politisch sehr negativ kommentieren, aber es ist im Verhältnis zwischen Staaten dennoch ein legitimes und nicht einmal unübliches Verhalten.
Worauf gründet sich das Existenzrecht Israels – und auf welches Territorium bezieht es sich eigentlich? Der Staat Israel hat bis heute seine Grenzen nicht definiert. Seine territorialen Ansprüche stehen auf jeden Fall im Gegensatz zu den erklärten Positionen der gesamten internationalen Gemeinschaft, einschließlich der USA. Es ergibt sich die Absurdität, dass der einzige Staat der Welt, zu dessen Existenzrecht ständig feierliche „Bekenntnisse abgelegt“ werden, auch der einzige Staat ist, der im Widerspruch zur UN-Charta und zu zahlreichen Beschlüssen der Vereinten Nationen gewaltsam erobertes Territorium nicht nur besetzt hält, sondern zudem teils offen, teils schleichend annektiert.
Israels territoriale Ansprüche und seine Weigerung, diese explizit und abschließend zu definieren, stehen in direktem, unlösbarem Zusammenhang mit dem politischen und ideologischen Hintergrund, aus dem es sein Existenzrecht herleitet. Premierminister Netanjahu formulierte die Sache in einer außenpolitischen Grundsatzrede, die er am 14. Juni 2009 an der Bar-Ilan-Universität hielt, so:
„Die Verbindung des jüdischen Volkes mit diesem Land existiert seit über 3500 Jahren. Judäa und Samaria (Anm.: die offizielle israelische Bezeichnung für die besetzte Westbank), die Orte, an denen unsere Vorväter Abraham, Isaak und Jakob schritten, unsere Vorväter David, Salomo, Jesaja und Jeremia – dies ist kein fremdes Land, dies ist das Land unserer Vorväter.
Das Recht des jüdischen Volkes auf einen Staat im Lande Israel ergibt sich nicht aus der Abfolge von Katastrophen, die im Verlauf von 2000 Jahren über das jüdische Volk hereinbrachen: Verfolgungen, Vertreibungen, Pogrome, 'Ritualmord'-Anschuldigungen, Morde, die im Holocaust ihren Höhepunkt erreichten, eine beispiellose Tragödie in der Geschichte der Nationen. (…) Das Recht, unseren souveränen Staat hier zu errichten, im Lande Israel, ergibt sich aus einer einfachen Tatsache: Eretz Israel ist die Geburtsstätte des jüdischen Volkes.“
Anders als die amtliche Bezeichnung „Medinat (Staat) Jisrael“ ist „Eretz (Land) Jisrael“ ein ideologisch aufgeladener Begriff, dessen Umfang noch unbestimmbarer ist als die ohnehin schon vagen territorialen Ansprüche des Staates. Der Begriff geht direkt auf die Erzählungen der Bibel von einem ewigen Bund zwischen Gott und dem jüdischen Volk zurück, der unter anderem das Versprechen auf den unwiderruflichen Besitz eines Gebietes „vom Flusse Ägyptens bis zum großen Fluss, dem Euphrat“ (Genesis 15, 18) enthalten haben soll. In Wirklichkeit bieten jedoch nicht einmal die sagenhaften, historisch und archäologisch absolut unbelegten biblischen Geschichten über die Königreiche Davids und Salomos Anhaltspunkte, dass ein derart ausgedehntes Territorium jemals unter jüdischer Herrschaft stand, geschweige denn überwiegend von Juden bewohnt war.
Es handelt sich bei Netanjahus Berufung auf „das Land unserer Vorväter“ keineswegs um eine extravagante Erfindung der von ihm geführten rechtesten Regierung, die Israel jemals hatte. Schon Israels erster Premierminister, der Sozialdemokrat Ben Gurion, der vor der Staatsgründung jahrelang die zionistische Bewegung geleitet hatte, sprach mit derselben unbestimmten Bestimmtheit vom Eretz Jisrael, von dem kein Zionist jemals einen Quadratkilometer preisgeben werde, aber dessen genaue Ausdehnung unter allen Umständen offengehalten werden musste. Als konsequenter Pragmatiker argumentierte Ben Gurion zwar dafür, zeitweise auch eine Teilung des Landes – wie sie während der 1930er Jahre von der britischen Mandatsmacht und 1947 von der UNO vorgeschlagen wurde – zu akzeptieren, ohne aber jemals das weiter reichende strategische Ziel aufzugeben oder auch nur einen Moment lang aus den Augen zu verlieren.
Die territorialen Vorstellungen des Zionismus waren von Anfang an – und das bedeutet: seit Ende des 19. Jahrhunderts - auf ein dynamisches Wachstum im Laufe der Zeit und folglich auf weitestgehende Unbestimmtheit orientiert. Theodor Herzl, der nicht nur der Begründer der Idee vom Judenstaat war, sondern auch zwischen dem ersten Kongress in Basel 1897 und seinem frühen Tod 1904 an der Spitze der internationalen zionistischen Bewegung stand, ging ganz im Sinn der biblischen Verheißung von der Maximalvorstellung eines Territoriums aus, das „vom Bach Egyptens bis an den Euphrat“ reichen sollte. So notierte Herzl es am 15. Oktober 1898 nach einem Gespräch mit einem anderen führenden Zionisten, Max Bodenheimer, in sein Tagebuch.
Dem deutschen Reichskanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe antwortete Herzl auf die Frage, „welche Landstrecke wir haben wollen, ob schon Beyrut oder gar noch darüber hinaus“, ausweichend, aber gerade dadurch eindeutig: „Wir verlangen, was wir brauchen – je mehr Einwanderer, desto mehr Land.“ (Tagebuch, 9. Oktober 1898) Dem Großwesir des osmanischen Reiches, zu dem Palästina damals gehörte, hatte der Begründer des Zionismus zwei Jahre zuvor auf eine ähnliche Frage entgegnet: „Das werde sich mit den Vortheilen, die wir bieten, balanciren müssen. Für mehr Land werden wir grössere Opfer bringen.“ (Tagebuch, 19. Juni 1896)
Mit der britischen Regierung verhandelte Herzl 1902 und 1903 sogar über die Überlassung der Sinai-Halbinsel (bis zum Suezkanal) und Zyperns. Auf den Einwand von Kolonialminister Joseph Chamberlain, man könne die Bevölkerung der Insel doch nicht vertreiben und schon die öffentliche Behandlung dieses Themas würde einen „Sturm“ auslösen, erwiderte Herzl, „dass man denn doch in der Politik nicht Alles öffentlich mache, nur die Resultate oder dasjenige, was man eben in der Discussion brauche“. Man müsse lediglich genug Geld einsetzen, und: „Die Mohamedaner ziehen weg, die Griechen verkaufen ihre Ländereien gern gut u. ziehen nach Athen oder Kreta.“ (Tagebuch, 23. Oktober 1902) Schon bei den Vorarbeiten für sein Buch „Der Judenstaat“ hatte Herzl notiert: „Die arme Bevölkerung trachten wir unbemerkt über die Grenze zu schaffen“, doch müsse die Vertreibung „mit Zartheit und Behutsamkeit erfolgen“. (Tagebuch, 12. Juni 1895)
Die Konzeption des jüdischen Staates als großräumiges dynamisches Projekt im Werden und Wachsen ergab sich geradezu zwangsläufig aus der strategischen Zielsetzung des Zionismus, im Laufe der Zeit die Juden aller Länder auf einem gemeinsamen Territorium zu versammeln. Herzl veranschlagte die jüdische Weltbevölkerung auf mindestens zehn Millionen Menschen. Für ihre Einwanderung und Ansiedlung konnte die Fläche Palästinas – damals nur ein ungefährer geographischer Begriff, aber keine Verwaltungseinheit – unmöglich ausreichen. Palästina hatte um 1900 etwa 600.000 Einwohner; 1920 waren es rund 700.000. Heute, bei sehr viel weiter entwickelten wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen, leben in diesem Gebiet (Israel, Westbank und Gaza) über 11 Millionen Menschen, aber das lag zur Zeit des frühen Zionismus jenseits des Vorstellbaren.
Als Verbündeter Deutschlands gehörte das osmanische Reich zu den Verlierern des ersten Weltkriegs (1914-1918) und wurde nach dessen Ende aufgelöst. Dadurch konnte über den Nahen Osten neu disponiert werden, wobei zunächst die Abgrenzung der Einflusssphären zwischen Großbritannien und Frankreich im Vordergrund stand. Die britische Regierung hatte den Zionisten schon 1917 die „Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina“ versprochen (Balfour Declaration), gleichzeitig aber auch arabischen Kräften Zusagen gemacht, die damit konkurrierten. Indessen bleibt festzuhalten, dass der zionistische Wunsch nach der ausdrücklichen Überlassung ganz Palästinas von den Briten nicht erfüllt worden war.
Auf den Friedenskonferenzen in Paris, die 1919 begannen, legte die Delegation der weltweiten Zionistischen Organisation präzise territoriale Vorstellungen vor. Das beanspruchte Territorium schloss über das eigentliche Palästina (heute: Israel plus Gaza und Westbank) hinaus auch den Südlibanon (bis in die Höhe von Sidon) und die (von Israel seit 1967 besetzten) syrischen Golan-Höhen ein. Hintergrund dieser Forderungen war hauptsächlich der Wunsch, den gesamten Jordan samt seiner Quellflüsse zu beherrschen.
In dem Vorschlagpapier, mit dem die Zionisten zur Konferenz anreisten, war dieses Ziel absolut klar formuliert: „Das Wirtschaftsleben Palästinas, wie eines jeden anderen semi-ariden (halbtrockenen) Landes, hängt von der verfügbaren Wasserversorgung ab. Es ist daher von lebenswichtiger Bedeutung, sich nicht nur alle Wasser-Ressourcen zu sichern, die jetzt schon das Land speisen, sondern auch in der Lage zu sein, diese an ihren Quellen zu bewahren und zu kontrollieren. Der Hermon (Anm.: ein heute größtenteils in Syrien und im Libanon gelegenes, mit seinen Ausläufern aber bis zu den von Israel annektierten Golan-Höhen reichendes Gebirge) ist Palästinas wahrer 'Vater der Wasser' und kann nicht von ihm getrennt werden, ohne es direkt an den Wurzeln seines Wirtschaftslebens zu treffen.“
Ebenfalls aus Gründen der Wasserversorgung versuchten die Zionisten, sich auf den Pariser Friedenskonferenzen auch das (heute zu Jordanien gehörende) Ostufer des Jordan in seiner vollen Länge zu sichern. Das von ihnen beanspruchte Gebiet sollte bis an die Hedschas-Bahnlinie heranreichen, die in nord-südlicher Richtung ungefähr durch den Längengrad der jordanischen Hauptstadt Amman verläuft.
Tatsächlich trafen aber weder die Allianz der Siegerstaaten auf den Friedenskonferenzen noch später der Völkerbund verbindliche oder auch nur informelle Entscheidungen über den Umfang eines künftigen jüdischen Staates – auch wenn heute die zionistische Propaganda mit zunehmender Aggressivität das Gegenteil behauptet. Der Beschluss des Völkerbundrates vom 24. Juli 1922, mit dem „Palästina“ der britischen Regierung als Mandat übertragen wurde, sah lediglich, in wörtlicher Übernahme der Balfour Declaration, die Schaffung einer jüdischen Heimstätte – das Wort „Staat“ wurde bewusst vermieden - „in“ diesem Gebiet vor, ohne irgendetwas über deren Umfang und Grenzen auszusagen. Das Mandat schloss auch das spätere Jordaniens mit ein, das aber historisch gesehen niemals zu Palästina gehört hatte. Schon vor der Verabschiedung der Ratsresolution war klar, dass die britische Regierung die beiden Teile des Mandatsgebiets voneinander trennen würde. Die Zustimmung des Völkerbundes zu diesem Schritt erfolgte am 16. September 1922 – und damit noch vor dem förmlichen Inkrafttreten des Mandats.
Die Trennung wurde jedoch vom sogenannten revisionistischen Flügel der zionistischen Weltbewegung, aus dem später Netanjahus Likud-Partei hervorging, ausdrücklich abgelehnt und bekämpft. Das Emblem der Revisionisten zeigte die Umrisse des ursprünglichen Mandatsgebiets – also unter Einschluss Jordaniens -, davor eine stilisierte Faust mit einem Gewehr, und die hebräischen Worte „Raq Kach“, zu deutsch: „Nur so“.
Damit lagen die Revisionisten aber, trotz der radikalen Form, in der Sache gar nicht so weit vom zionistischen Mainstream entfernt, von dem sie sich 1935 abgespalten hatten. Als Großbritannien 1946 die Unabhängigkeit Jordaniens vorbereitete, protestierte die Jewish Agency, die damals die Juden des Mandatsgebiets vertrat und somit eine Art vorstaatlicher Regierung darstellte. Ihrer Auffassung nach war Jordanien ein integraler Teil Palästinas, in dem das jüdische Volk legitime Interessen habe. Definitiv hat Israel erst im Friedensvertrag von 1994 anerkannt, dass der Jordan die Westgrenze Jordaniens bildet.
Zugleich soll der Fluss aber auch die Ostgrenze Israels sein. So steht es im Kapitel „Frieden und Sicherheit“ des Programms der Likud-Partei von Netanjahu, das 1999 verabschiedet wurde und nach wie vor gültig ist. Damit wäre zumindest gesichert, dass ein künftiger palästinensischer Staat auf der Westbank keine Außengrenze hätte, sondern eine von israelischem Territorium eingeschlossene Enklave wäre. Das Likud-Programm geht allerdings gleich noch einen Schritt weiter, indem es glasklar postuliert: „Die Regierung Israels lehnt die Errichtung eines palästinensischen arabischen Staates westlich des Jordan rundum ab.“
Netanjahu behauptet zwar, er habe in seiner Bar-Ilan-Rede (14. Juni 2009) die Schaffung eines Palästinenserstaates grundsätzlich akzeptiert und nun sei es endlich an der Gegenseite, Israel als „jüdischen Staat und Nationalstaat des jüdischen Volkes“ anzuerkennen. Aber erstens stellt diese Rede keinen verbindlichen Rechtsakt dar. Zweitens verknüpft der israelische Regierungschef sein „schmerzliches Zugeständnis“ mit so vielen Einschränkungen, dass von einem souveränen Staat absolut nicht mehr die Rede sein könnte: Israel soll die Kontrolle über sämtliche Außengrenzen dieses „Staates“ einschließlich seines Luftraumes behalten. Es beansprucht darüber hinaus die gesamte westliche Seite des Jordantales einschließlich der angrenzenden Bergkette. Auch dabei geht es wieder um die Herrschaft über wichtige Wasserressourcen, und zwar nicht nur über die des Jordan, sondern auch über die Vorkommen in und unter der Bergkette. Das so definierte Jordantal macht rund ein Drittel der Westbank aus. Eine dauerhafte israelische Kontrolle über dieses Gebiet würde die Abhängigkeit der palästinensischen Wasserversorgung von Israel und voraussichtlich auch die derzeitige völlig ungleiche Aufteilung der Ressourcen zementieren.
Sind diese Vorstellungen innerhalb des israelischen politischen Spektrums besonders extrem? Keineswegs. Der Sozialdemokrat Jitzhak Rabin beispielsweise, der als großer Friedenspolitiker gilt und am 4. November 1995 von einem zionistischen Fanatiker ermordet wurde, vertrat im Wesentlichen die gleichen Pläne wie heute Netanjahu. In der letzten Knesset-Rede vor seinem Tod (am 5. Oktober 1995) erklärte er ausdrücklich, dass das Jordantal „im weitesten Sinn dieses Begriffs“ die „Sicherheitsgrenze“ Israels bleiben müsse. Ebenso wie heute Netanjahu betonte auch Rabin, dass das „ungeteilte“ Jerusalem Israels Hauptstadt sei. Er sagte außerdem, dass er eine künftige palästinensische „Einheit“ anstrebe, die „weniger als ein Staat“ sein werde.
Die Sachlage ist einfach und offensichtlich: Die maßgeblichen politischen Kräfte Israels wollen keinen souveränen, lebensfähigen Palästinenserstaat. Der sogenannte Friedensprozesses dient als gefällige Dekoration des absoluten Stillstands und der Konservierung eines Status quo, der genau besehen keiner ist, weil Israel durch die Schaffung von „facts on the ground“ die Zeit für sich arbeiten lässt. Vor diesem Hintergrund sollte man die Diskussion über die Perspektive eines bi-nationalen jüdisch-palästinensischen Staates mit mehr Gelassenheit, Gründlichkeit und Genauigkeit führen. Denn die einzige realistische Alternative zu einem so konzipierten Staat scheint in einer neuerlichen Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung zu bestehen, um die „jüdische Mehrheit“ im „Eretz Jisrael“ zu retten.
Knut Mellenthin
Junge Welt, 8. Juli 2011