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Riskantes Moratorium

Iran hat sich zum zweiten Mal auf ein Moratorium, auf mehr oder weniger freiwillige Beschränkungen seines zivilen Atomprogramms eingelassen. Im Oktober 2003 sagten die Iraner  dem EU-Trio – Deutschland, Frankreich und Großbritannien – für die Dauer der Verhandlungen über eine Gesamtlösung des Atomstreits die Einstellung aller mit der Anreicherung von Uran verbundenen Arbeiten zu. Real ging es dabei überhaupt nur um Vorstufen, hauptsächlich die Umwandlung von Uranerz in Gasform, und Forschungsarbeiten. Uran-Anreicherung konnte Iran damals noch gar nicht betreiben. Nicht einmal die dafür vorgesehene Anlage war fertiggestellt.

Teheran beendete dieses Moratorium im Sommer 2005, als deutlich wurde, dass das EU-Trio einerseits den iranischen Anreicherungsverzicht verewigen wollte und andererseits die Verhandlungen über Gegenleistungen endlos lange verschleppte.

Das Abkommen, das am Wochenende in Genf vereinbart wurde, unterscheidet sich wesentlich vom damaligen Moratorium. Erstens ist es zeitlich befristet auf ein halbes Jahr und könnte bei gegenseitigem Einvernehmen auf maximal ein Jahr verlängert werden. Zweitens sollen bis dahin die konkreten Einzelheiten einer umfassenden, endgültigen Regelung ausgehandelt werden, deren Grundzüge schon jetzt im Abkommen festgelegt wurden. Dort wird deutlich gesagt, dass Iran das grundsätzliche Recht auf alle Elemente eines zivilen Atomprogramms hat, aber für eine noch zu vereinbarende Zeit eine Reihe von Beschränkungen und außerordentlichen Kontrollmechanismen hinnehmen muss. Letztlich soll das iranische Atomprogramm jedoch irgendwann „auf die selbe Weise behandelt werden wie das jedes anderen Staates, der dem Sperrvertrag beigetreten ist, ohne Atomwaffen zu besitzen.

Iran reichert gegenwärtig Uran auf 3,5 Prozent und knapp 20 Prozent an. Ersteres dient zur Produktion von Brennstoff für Atomkraftwerke. Das höher angereicherte Material wird benötigt, um Brennplatten für einen medizinisch genutzten  Reaktor in Teheran herzustellen. Mit dem Genfer Abkommen hat Iran sich verpflichtet, die 20prozentige Anreicherung für die Dauer des Moratoriums einzustellen. Das gesamte bereits angereicherte Uran soll in eine Form umgewandelt werden, die zwar für die Brennplatten-Produktion, aber nicht für eine höhere Anreicherung zur Herstellung von Atomwaffen geeignet ist. Aus dem Abkommen wird nicht deutlich, ob Iran im Gegenzug Brennplatten für den Teheraner Reaktor erhalten wird oder ob man davon ausgeht, dass es inzwischen Material genug angereichert hat, um diese selbst zu produzieren.

Die Anreicherung auf 3,5 Prozent soll für die Zeit des Moratoriums auf ihrem gegenwärtigen Stand eingefroren werden. Das schließt ein, dass Iran keine zusätzlichen Gaszentrifugen installieren und in Betrieb nehmen darf. Auch die Zentrifugen-Produktion wird eingestellt, soweit sie nicht dem bloßen Austausch von unbrauchbar gewordenen Geräten dient. Außerdem verpflichtet sich Iran,  seinen etwas moderneren, effektiveren und weniger störanfälligen Zentrifugentyp IR-2m nicht in Betrieb zu nehmen. Von diesem hat Iran zwar schon einige hundert Stück installiert, aber – offenbar aus politischen Gründen – bisher darauf verzichtet, mit ihnen anzureichern. Alles neu angereicherte Uran muss umgehend in eine Form umgewandelt werden, die sich nicht mehr zur höheren Anreicherung eignet. Irans Vorrat an schwach angereichertem Uran darf während des Moratoriums nicht zunehmen.

Darüber hinaus gehört zum Moratorium ein Baustopp am Schwerwasserreaktor bei Arak. Das ist anscheinend ein Ergebnis der französischen Intervention während der vorigen Verhandlungsrunde, die Anfang November ebenfalls in Genf stattgefunden hatte. Die Anlage soll nach iranischen Angaben den alten Teheraner Reaktor ersetzen, den die USA noch zur Zeit des Schah-Regimes geliefert hatten. Wie dieser soll auch die Anlage bei Arak zur Produktion von Isotopen für die Behandlung von Krebskranken dienen. Die Fertigstellung war bisher für Sommer 2014 geplant.

Das Moratorium schließt eine erhebliche Erweiterung der Kontrollrechte der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein. Die Inspektoren der Behörden dürfen von jetzt an täglich auch ohne Anmeldung alle Atomanlagen betreten und untersuchen. Zu ihrer Unterstützung können rund um die Uhr laufende Überwachungskameras angebracht werden. Die IAEA erhält auch Zugang zu Orten, die nach dem Atomwaffensperrvertrag nicht zu ihrem Kompetenzbereich gehören. So kann die Behörde ihre Inspektoren jetzt zum Beispiel in iranische Uranminen und in die Produktionsstätten der Gaszentrifugen schicken. Iran hat sich darüber hinaus verpflichtet, die IAEA detailliert über alle Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen, sobald die Planung beginnt. Regulär muss die Behörde erst sechs Monate vor der Aufnahme irgendeiner Arbeit mit radioaktivem Material informiert und eingeschaltet werden.

Theoretisch sind alle diese konkreten Vereinbarungen auf ein halbes oder maximal ein ganzes Jahr befristet. Iranische Politiker wie der frühere Außenminister Ali Akbar Salehi, der jetzt die Atomenergie-Organisation seines Landes leitet, weisen auf den freiwilligen Charakter der zeitweisen Beschränkungen ein. Die Erfahrungen mit dem zwischen 2003 und 2005 eingehaltenen Moratorium zeigen aber die Gefahr, dass daraus schnell verbindliche und dauerhafte Forderungen werden können. Außerdem wäre ein Ausstieg aus dem Moratorium, aus welchen Gründen auch immer, wahrscheinlich mit schweren Nachteilen für Irans Bild in der internationalen Meinung verbunden.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 26. November 2013