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Luftangriffe auf den Strand

Die EU will den Kampfauftrag ihrer Atalanta-Mission im Indischen Ozean erweitern. SPD-Sprecher deutet Ablehnung im Bundestag an.

Die EU will somalische Piraten künftig auch an Land angreifen. Das beschlossen die Außenminister der Union am Freitag in Brüssel. Dass an einer entsprechenden Erweiterung der Einsatzrichtlinien für die zwischen Nordostafrika und der Inselgruppe der Seychellen operierende EU-Mission Atalanta gearbeitet wurde, war schon im Dezember vorigen Jahres durch Presseberichte bekannt geworden.

Die Verhandlungen gestalteten sich offenbar schwierig. Dazu sollen insbesondere Einwände von deutscher Seite beigetragen haben. Entgegen Plänen, die von Großbritannien und Frankreich befürwortet wurden, sollen künftige Angriffe sich auf einen relativ schmalen – bisher noch nicht exakt definierten – Streifen am Land („Strand“) beschränken und nur aus der Luft durchgeführt werden. Dazu soll die Mission mit zusätzlichen Kampfhubschraubern ausgestattet werden. Der Einsatz von Bodentruppen ist beim gegenwärtigen Stand der Dinge nicht vorgesehen. Ob auf dieser Grundlage auch gegen Piratenstützpunkte in einigen Häfen vorgegangen werden kann und soll, scheint noch unklar.

Die Operation Atalanta wurde von der EU Anfang November 2008 beschlossen und befindet sich unter Beteiligung der deutschen Bundesmarine seit Dezember des selben Jahres mit mehreren Kriegsschiffen im Einsatz. Ihre Rechtsgrundlage ist die Resolution 1816 des UN-Sicherheitsrats vom 2. Juni 2008. Sie sieht vor, dass alle von der somalischen Übergangsregierung dazu ermächtigten Staaten auch in den Territorialgewässern des Landes operieren dürfen. Das zwar international anerkannte, aber nicht aus Wahlen hervorgegangene Regime in Mogadischu erteilt diese Genehmigung völlig wahllos an jeden, der sie haben will.  

Auf Betreiben der USA weitete der Sicherheitsrat diese Legitimation mit seiner Resolution 1851 vom 16. Dezember 2008 so aus, dass sie auch Operationen an Land einschließt – so weit die beteiligten Länder dafür eine Lizenz der Übergangsregierung haben. Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass die alljährlichen Beschlüsse des Bundestages zur „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte“ an Atalanta unter den rechtlichen Grundlagen des Einsatzes zwar – unter anderem – die Resolution 1816, aber nicht die Resolution 1851 aufführen.

Auffallend sind am deutschen Mandat, das zuletzt am 1. Dezember 2011 vom Bundestag verlängert wurde, zwei weitere Punkte, die sich von anderen Kampfaufträgen unterscheiden. Erstens: Das Einsatzgebiet ist nicht statisch, sondern dynamisch formuliert. Das dort genannte riesige Seegebiet im Indischen Ozean „vor der Küste Somalias und benachbarter Länder“ (einschließlich des darüber liegenden Luftraums) kann jederzeit auf „angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region“ - also offenbar auch auf das Festland – ausgedehnt werden, sofern diese Staaten zustimmen. Zweitens: Die Personalobergrenze des deutschen Kontingents liegt weit über der Zahl der tatsächlich eingesetzten Soldaten, enthält also eine permanente große Reserve für nicht vorab geklärte zusätzliche Aufgaben: Die Obergrenze erlaubt den Einsatz von bis zu 1.400 Soldaten; tatsächlich im Rahmen von Atalanta tätig sind jedoch zur Zeit nur zwischen 270 und 280.

Der führende Militärexperte der SPD im Bundestag, Rainer Arnold, hat am Freitag angedeutet, dass seine Partei der geplanten Ausweitung des Kampfauftrags der EU-Mission vielleicht nicht zustimmen werde. Sicher scheint indessen nur die Ablehnung durch die Fraktion der Linken.

Knut Mellenthin

Junge Welt, 24. März 2012